9,7% Plus: Inflationsanpassung für Bürgermeisterinnen und Gemeinderäte “Zeichen der Wertschätzung”

Nach harten Verhandlungen mit dem Koalitionspartner FPÖ wird es in Niederösterreich keine Selbstentwertung der Politik geben – zumindest nicht auf lokaler Ebene…

Niederösterreichs Gemeindemandatare und Bürgermeister erhalten ab Jahresbeginn 2024 eine Inflationsanpassung der Bezüge um 9,7 Prozent. Damit orientiert sich die Erhöhung an der Empfehlung des Rechnungshofes. Hannes Pressl, Präsident des NÖ-Gemeindebundes hat sich im Vorfeld massiv für die Inflationsanpassung eingesetzt und an der Regelung mitgewirkt. Pressl: “9,7% Plus – das ist Wertschätzung für 11.800 Gemeindemandatare, die täglich bei den Bürgerinnen und Bürgern sind. Danke an die Landeshauptfrau und Klubobmann Danninger. Lokal- und Gemeindepolitiker gestalten unser Zusammenleben. Das ist ein täglich fordernder Job und der braucht – sowie auch andere Berufsgruppen – Hochachtung.”

Präsident Johannes Pressl (rechts): “Dank gilt der Landeshauptfrau und Klubobmann Danninger”.

Auf Ebene der Landespolitik kommt die empfohlene Erhöhung ebenfalls, allerdings erst ab Juli 2024. Das Land Niederösterreich übernimmt daher bei der Inflationsanpassung der Politiker-Gehälter das Modell des Bundeslandes Kärnten. In Kärnten, wo Peter Kaiser gerade den Vorsitz der LH-Konferenz führt, werden die Gehälter für Landespolitiker, wie vom Bundesrechnungshof vorgesehen, um 9,7 Prozent angepasst – allerdings ebenfalls erst mit Juli 2024. Im ersten Halbjahr gibt es daher defacto eine Nulllohnrunde. Über das gesamte Jahr gerechnet, bedeutet das in sieben Bundesländern eine Erhöhung von 4,85 Prozent. Diese Regelung wird in Niederösterreich für die Mitglieder der Landesregierung und des Landtags gelten.

Keine Selbstentwertung nach Motto: Wer bietet weniger

Klubobmann Jochen Danninger hält dazu fest: „Wir werden die Gehälter der Landespolitiker in Niederösterreich deutlich unter der Inflationsrate anheben und das Kärntner-Modell von Landeshauptmann Peter Kaiser eins zu eins übernehmen. Gerade für unsere Bürgermeisterinnen und Bürgermeister war es uns wichtig, beim Wettbewerb der Selbstentwertung der Politik nach dem Motto ‚Wer bietet weniger‘ nicht mitzumachen. Daher war es für uns auch selbstverständlich, dass sie die volle Inflationsanpassung erhalten, wie vom Bundesrechnungshof vorgeschlagen.“

Die Verhandlungen mit dem Koalitionspartner FPÖ wurden bis zuletzt intensiv geführt. Trotz massiver Widerstände konnte die volle Inflationsanpassung zumindest für die Gemeindemandatare erwirkt werden. FPÖ-Klubobmann Teufl: „Wir haben uns heute Nacht mit der ÖVP auf einen Kompromiss bei den Politikergehältern geeinigt. Es wird ein halbes Jahr Nulllohnrunde für Landtagsmandatare und Landesregierungsmitglieder und danach eine Erhöhung. Eine volle Nulllohnrunde, wie wir Freiheitlichen sie uns gewünscht hätten, war leider nicht möglich”

Zweiter Erfolg nach Attraktivierung des Bürgermeisteramts im Mai

Trotz solcher Kompromisse hat das schwarz-blaue Bündnis in Niederösterreich bereits im Mai eine konstruktive Attraktivierung des Bürgermeisteramts auf Schiene gebracht. Beschlossen wurde unter anderem eine Erhöhung der Bezüge und mehr soziale Absicherung.

Video: Präsident Johannes Pressl über das Gemeindepaket im Mai

Verwiesen wurde bereits damals darauf, dass die Bürgermeisterbezüge – analog zu jenen der Nationalratsabgeordneten – in den vergangen 25 Jahren im Verhältnis zur Indexpanpassung um 26 Prozent gesunken seinen. “Die Arbeit ist aber laufend mehr geworden” betonte Präsident Johannes Pressl, der auch von von “Fulltime-Jobs” sprach.

Die Orts- und Stadtchefs in Niederösterreich verdienen derzeit, gestaffelt nach den Einwohnerzahlen ihrer Kommunen, von 3.554,13 bis zu 8.984,04 Euro brutto monatlich. “Damit liegen wir immer noch unter den Gehältern aus Oberösterreich und Salzburg”, sagte Pressl zum Beschluss im Mai. Kommen wird – Stichwort Absicherung – auch eine bis zu sechsmonatige Fortzahlung von 75 Prozent des jeweiligen Bezugs für Orts- und Stadtchefs im Fall eines Ausscheidens ohne neue Arbeitsstelle oder Pensionsanspruch.

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