Abschaffung Amtsgeheimnis: Meilenstein mit Herausforderungen

Das Amtsgeheimnis ist bald Geschichte. Eine Zweidrittelmehrheit aus ÖVP, Grünen und SPÖ hat sich auf die Details geeinigt. Der NÖ Gemeindebund begrüßt die umfassende Transparenz in den Gemeinden. Denn selbst wenn hart verhandelt wurde und an einer praktischen und für die Verwaltungen einfachen und effizienten Umsetzung noch gearbeitet werden muss, ist sie doch die Basis für die lokale Demokratie und für breit getragene Entscheidungen in den Gemeinden.

Jeder Bürger hat künftig das Recht, alle “Informationen von öffentlichem Interesse” von Ämtern und Behörden zu erhalten. Schon bislang mussten öffentliche Stellen maßgebliche Informationen, etwa Ausschreibungen von Großprojekten, freigeben. Und schon bisher haben viele Gemeinden ohne gesetzliche Regelung eine sehr offene Informationspolitik verfolgt. Künftig werden die Informationspflichten auch gesetzlich fixiert und weiter als bisher ausgedehnt.

Edtstadler und Pressl: Gespräch über praktische Details und darüber, was “Informationen von öffentlichem Interesse” eigentlich sind.

Anfang Jänner soll der endgültige Gesetzestext fertig sein und kann kurz darauf mittels Zweidrittelmehrheit dem Parlament zum Beschluss vorgelegt werden. In Kraft treten wird das neue Gesetz Anfang 2025. Bei einem Gespräch zwischen Bundesministerin Karoline Edtstadler und NÖ-Gemeindebund Präsident Hannes Pressl (Foto) wurden in dieser Woche noch Details für die einfache und unbürokratische Umsetzung besprochen.

“Wir begrüßen die neue Gesetzesregelung ausdrücklich. Der Weg vom Amtsgeheimnis zur Informationsfreiheit ist ein Gebot der Stunde und die Gemeinden gehen diesen Weg aus Überzeugung mit.”

NÖ-Gemeindebund-Präsident Hannes Pressl

Volle Informationsfreiheit – auch in kleinen Gemeinden

Konkret bedeutet das neue Gesetz für die Gemeinden, dass sie künftig jedem Bürger detaillierte Auskunft über alle Belange von öffentlichem Interesse geben müssen. Eine genaue Definition von betroffenen Informationen wird gerade ausgearbeitet. Diese Regelung betrifft alle Gemeinden. Größere Gemeinden über 5.000 Einwohner müssen das proaktiv, also von sich aus tun, auch wenn gar keine Anfrage besteht. Leider wurde in Medienberichten zuletzt fälschlich dargestellt, dass kleinere Gemeinden vom Informationsfreiheitsgesetz ausgenommen wären. Das stimmt nicht. Kleinere Gemeinden müssen nämlich genau die selben Informationen bereitstellen wie große, allerdings nur auf Anfrage.

“Die niederösterreichischen Gemeinden haben nichts zu verbergen. Schon jetzt stehen viele Informationen offen. Und umso mehr die Bürger in Zukunft informiert sind, desto mehr können sie sich auch in den inhaltlichen Diskurs zu verschiedenen Gemeindeentwicklungen und -projekten einbinden, egal ob es sich um einen kleinen Ort oder eine Stadt handelt.”

NÖ-Gemeindebundpräsident Hannes Pressl

Informations- und Schulungskampagne im kommenden Jahr

Für alle Gemeinden und Städte wird es im Jahr 2024 großen Informations- und Schulungsbedarf zur Umsetzung des Informationsfreiheitsgesetzes ab 2025 geben. Der Österreichische Gemeindebund plant daher gemeinsam mit den Ländergemeindebünden eine breite Info-Kampagne zu den neuen rechtlichen Vorgaben für die Gemeinden und Städte.

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