Als Maßnahme gegen die hohe Inflation sollen laut Bundesregierung Städte und Gemeinden zukünftig Müll-, Wasser- oder Kanalgebühren einfrieren oder sogar senken. Eine Empfehlung, die NÖ Gemeindebund-Präsident Hannes Pressl als wenig treffsicher und als „Anschlag auf unsere Versorgungssicherheit“ sieht…
Seit dem Anstieg der Inflation gab es bereits mehrfach Bemühungen, diese wieder zu senken. Doch ist in den letzten Monaten ein Dominoeffekt in die andere Richtung eingetreten: Was mit Lieferkettenproblemen und Energiepreissteigerungen vor zwei bis drei Jahren begonnen hat, hat mittlerweile auch zu Produktpreisanstiegen in allen Bereichen geführt.
Die Regierung legte gestern (10. Mai) ein Paket gegen die Teuerung vor. Die wohl größte Maßnahme dieses Antiteuerungspaketes ist, dass schon früher und in höherem Ausmaß Gewinne von Energiekonzernen abgeschöpft werden, wenn diese Preissenkungen nicht weitergeben.
Regierung für Senkung der öffentlichen Gebühren
Als weitere Maßnahme sollen Städte und Gemeinden Müll-, Wasser- oder Kanalabgaben einfrieren oder sogar senken. Eine mögliche Maßnahme, die Walter Leiss – Generalsekretär des Österreichischen Gemeindebundes in seinem Statement im Ö1-Mittagsjournal als “nicht treffsicher erachtet.
Dazu sollte man auch wissen, dass Müllabfuhr, Kanal und Trinkwasserversorgung Dienstleistungsbereiche sind, die seit Jahr und Tag ausschließlich nach Wirtschaftlichkeitskriterien und nach dem Kostendeckungsprinzip in eigenen Rechnungskreisen der Gemeinden oder von Gemeindeverbänden geführt werden.
“Da macht niemand Gewinn damit, sondern im Wege über Gebühren wird das weiterverrechnet und an alle Nutzer eines Kanal- oder Wasseranschlusses verrechnet, was an Kosten auch tatsächlich anfällt – die Erstinvestition und Erhaltung bzw. Erneuerung inkl. Rücklagenbildung miteingerechnet. Wenn die Energiekosten steigen, weil in einer Kläranlage viele Pumpen laufen, wird das a la long auch dazu führen, dass die Gebühren steigen.”
NÖ Gemeindebund-Präsident Johannes Pressl
Bedarfszuweisungsrichtlinie des Landes – “Gemeinde MUSS um die restlose Einhebung besorgt sein”
Die NÖ Landesregierung hat mit Beschluss vom 14. Dezember 2021 nachstehende Richtlinien für die Gewährung von Bedarfszuweisungen beschlossen. Im Punkt 6.1 der BZ-RL ist folgendes geregelt:
„6.1. Die Gemeinde muss alle Einnahmemöglichkeiten aus Steuern, Abgaben und Gebühren gemäß den gesetzlichen Bestimmungen im höchstzulässigen Ausmaß ausschöpfen und um die restlose Einhebung besorgt sein. Bei den Gebührenhaushalten ist größtmögliche Kostendeckung anzustreben.“
Die Pläne von Experten und Regierung, die Gebühren bei Müll, Kanal und Trinkwasser einzufrieren oder zu senken könnten die Versorgungssicherheit gefährden. Gebühren auf Daseinsvorsorge-Infrastruktur sind keine Instrumente der Finanz- oder Sozialpolitik. Sie kosten deswegen, weil sie täglich einwandfrei funktionieren müssen.
Johannes Pressl

LINK: Öst. Gemeindebund-Generalsekretär Walter Leiss im Ö1-Mittagsjournal (11. Mai)
Maßnahmen der Regierung gegen hohe Inflation (geplant laut Regierung)
ENERGIE
- Gewinnabschöpfung bei Energiekonzernen
- Erhöhung der Preistransparenz
- Senkung der Elektrizitäts- und Erdgasabgabe
LEBENSMITTEL
- Lebensmittel-Transparenzbericht
- Maßnahmen gegen Lebensmittelverschwendung
VERSCHÄRFUNG DES WETTBEWERBSRECHTS
- Bundeswettbewerbsbehörde (mehr Befugnisse und Personal)
INLATIONSDÄMPFUNG IM ÖFFENTLICHEN BEREICH
- Bundesgebühren werden eingefroren
