Bei einer Arbeitsklausur des ÖVP-Landesregierungsteams wurde u.a. beschlossen, ab September 2023 eine kostenlose Vormittagsbetreuung für alle unter Sechsjährigen anzubieten. Kinder ab zwei Jahren werden in den Kindergarten gehen dürfen. Möglich sein soll das ab September 2024. Damit sollen Familie und Beruf besser vereinbar werden…
Immobilien / Errichtungskosten
Für die kinderbetreuungspaketrelevanten Ausbaumaßnahmen wird es einen erhöhten Investitionszuschuss aus dem Schul- und Kindergartenfonds geben, der von derzeit ca. 27% auf dann 48,6% angehoben wird. Ein möglicher Zuschuss für Provisorien wird derzeit noch verhandelt.
Laufender Betrieb
Wenn im Kindergarten eine dritte Betreuungsperson für die Aufnahme von unter 3-jährigen erforderlich ist, wird es für die Verbesserung des Betreuungsschlüssels eine Förderung von € 15.000 pro Jahr geben. Diese wird anteilig reduziert, wenn sie nur vormittags benötigt wird. Für die Tagesbetreuungseinrichtungen wird es wie bisher bei VIF-konformen Öffnungszeiten eine Gruppenförderung des Landes in der Höhe von € 22.100 (inkl. Infrastrukturpauschale) geben
Zusätzlich fördert das Land den nun beitragsfreien Vormittag in der Tagesbetreuungseinrichtung für Kleinkinder unter 3 Jahren (zukünftig Kleinstkindbetreuung) anstelle der bisherigen Elternbeiträge mit € 297 pro Kind pro Monat. Diese Förderung wurde auf Basis der Normkosten im Kindergartenjahr 2020/21 berechnet und wird laufend gemäß VPI valorisiert.
Kooperation & Zuzahlung im laufenden Betrieb für die Keinstkindbetreuung in TBEs
Es werden Kooperationen für die zukünftige Kleinstkindbetreuung angestrebt. Vorgesehen ist dabei, dass eine zukünftige Standortgemeinde mit einem erhöhten Zuschuss in der Höhe von 48,6% baut. Wird die Einrichtung von Kindern einer anderen Gemeinde genutzt, zahlt die Wohnsitzgemeinde des Kindes € 180 pro Kind pro Monat an die Standortgemeinde der Einrichtung dazu. Auch dieser Betrag wird laufend valorisiert und anteilig reduziert, wenn die Betreuung nur halbtags erfolgt.
Personal
Grundsätzlich wird mit dem neuen Kinderbetreuungskonzept ein erhöhter Personalbedarf verbunden sein. Einerseits weil es bei verkleinerten Gruppengrößen in Kindergärten mehr Gruppen brauchen wird und andererseits, weil es dann bei der Betreuung von Kindern unter 3 Jahren auch Gruppen mit einer zweiten Betreuerin geben wird (weil unter 3 Jahren zukünftig eine Betreuungszahl von 1:5 gelten soll). Die Pädagoginnen im Bereich Kindergarten werden weiterhin vom Land gestellt.
Das Personal in den Tagesbetreuungseinrichtungen (zukünftige Kleinstkindbetreuung) bleibt weiterhin in der Trägerschaft der Gemeinde oder der privaten Einrichtung.
Um es auch Personen leichter möglich zu machen, als Betreuerinnen im Kindergarten einzusteigen, haben wir mehrere Maßnahmen gefordert: Konsens wurde zwischenzeitlich erzielt, dass die erforderlichen Praxiszeiten zum Teil im eigenen Kindergarten (also in der Arbeit) gemacht werden können. Fix sollte auch sein, dass die abgeschlossene Ausbildung innerhalb der ersten beiden Jahre vorgewiesen werden kann. Bei der Gesamtausbildung haben wir noch Vorschläge zur Reduktion auf „Wesentliches“ gemacht. Das ist aber aktuell noch nicht Konsens.
Zu den alterserweiterten Gruppen und „Kleinstkindgruppen“ innerhalb des Kindergartens weisen wir darauf hin, dass die Verbesserung der Betreuungsquote (Anzahl von Betreuerinnen pro betreute Kinder) im Kindergarten auf 2 Arten gelöst werden kann:
- Einerseits mit eigenen „Kleinkindgruppen“ im Kindergarten, wo ausschließlich 2- und 3-Jährige betreut werden – was eher für mehrgruppige Kindergärten gut funktionieren wird.
- Andererseits mit „alterserweiterten Kindergartengruppen“ wo Kinder von 2 – 6 Jahren gemeinsam betreut werden können und die an Standorten mit nur wenigen Gruppen Anwendung finden sollen. Bei diesen „alterserweiterten Gruppen“ wird es ähnlich wie jetzt schon bei der Aufnahme von 2,5-jährigen im Kindergarten kleinere Gruppenzahlen und gemischte Gruppen geben. Dazu sind die exakten Kinderzahlen noch in Verhandlung.