Blau-gelbes Schulstartgeld – Antragstellung hat begonnen

Die Landespolitik will den Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern den Einstig ins neue Schuljahr mit einem 100 Euro-Bonus erleichtern. Seit heute kann das Blau-Gelbe Schulstartgeld bis einschließlich 4. Februar 2023 beantragt werden…

100 Euro bekommen Eltern heuer für jedes Kind, das zur Schule geht oder eine Lehre macht. Das hatten die Landtagsparteien bereits im Juli in einer Sondersitzung einstimmig vereinbart. Das Land lässt sich die Förderung, die unabhängig vom Einkommen der Familien ist, rund 20 Millionen Euro kosten. LR Teschl-Hofmeister rechnet mit 200.000 Anträgen. Das Geld soll nach der Beantragung auf das Konto, das man bei einem Online-Formular (siehe weiter unten) angeben muss, überwiesen werden.

Voraussetzungen für den Erhalt:

  • Bezug der Familienbeihilfe für den Schüler oder die Schülerin bzw. den Lehrling
  • Hauptwohnsitz des Antragstellers oder der Antragstellerin in NÖ
  • Haupt- oder Nebenwohnsitz des Schülers oder der Schülerin bzw. des Lehrling in NÖ und
  • Besuch einer Primar- oder Sekundarschule (Pflichtschule, AHS, HAK, HTL, LFS, LBS, …) durch Kinder und Jugendliche einer NÖ Familie

Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt durch den Bezieher oder die Bezieherin der Familienbeihilfe per Online-Formular an das Land Niederösterreich vertreten durch das Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Schulen. Volljährige Schüler und Schülerinnen bzw. Lehrlinge, welche die Familienbeihilfe persönlich beziehen und den Hauptwohnsitz in NÖ haben, können als Antragsteller auftreten. Eine Antragstellung ist pro Schüler oder Schülerin bzw. Lehrling, für den oder die Familienbeihilfe bezogen wird, im Antragszeitraum von 16.08.2022 bis 04.02.2023 nur einmal möglich.

Kriterien für die Gewährung der Förderung

Erfüllung der in den Förderrichtlinien vorgeschriebenen Voraussetzungen. Die Förderung kann ausschließlich für alle Schüler oder Schülerinnen bzw. Lehrlinge, welche im Schuljahr 2022/23 eine Primar- oder Sekundarschule besuchen, beantragt werden. Wurde der Förderbetrag aufgrund unrichtiger Angaben bezogen, ist dieser unverzüglich an das Land NÖ zurückzubezahlen. Für Jugendliche ab dem vollendeten 18. Lebensjahr ist der Bescheid über den Familienbeihilfebezug verpflichtend im Online-Formular hochzuladen!

–> HIER GEHT’S ZUM ONLINE-ANTRAG <–

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