Am 3. Oktober wurde – doch überraschend schnell – eine Grundsatzeinigung bei den FAG Verhandlungen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden erzielt. Hier in diesem Bericht findest Du die Eckpunkte, die fixiert wurden…
Für die Länder und Gemeinden ist es ein – an der Ausgangsbasis gemessen – sehr gutes Ergebnis. Fakt ist aber auch, dass nun die Detailverhandlungen auf Bundesebene weitergehen. Seitens der Gemeinden mit dem Ziel, dass die zugesagten Mittel auch direkt in den Gemeinden ankommen.
Und speziell bei uns in Niederösterreich beginnen jetzt auch die Kommunalgipfelgespräche. Dabei sind die NÖKAS-Umlagen, die Sozialhilfeumlage, die Kinder- und Jugendwohlfahrtsumlage und die Dotierung des Schul- und Kindergartenfonds neu zu verhandeln. Mit dem FAG haben wir jetzt auch eine valide Zahlengrundlage.
FAG – die bisher bekannten Fakten (Stand: 05.10.2023)
- Der vertikale Verteilungsschlüssel der bundeseinheitlichen Ertragsanteile bleibt gleich:
- rund 68% für den Bund,
- rund 20% für die Länder,
- rund 12% für die Gemeinden;
- Zusätzlich wandern aus den Bundesmitteln 2,4 Mrd. in Richtung Länder und Gemeinden…
- mit definierten Zielsetzungen, die bis 2028 zu dokumentieren sind,
- mit „Valorisierung“ pro Jahr,
- davon mit folgenden detaillierten Aufteilungen:
- 1,1 Mrd. im Zukunftsfonds – aufgeteilt nach Volkszahl,
- davon rund 50% für Kinderbetreuung,
- davon rund 25% für die Klimawandelanpassung
- Davon rund 25% für den Wohnbau;
- 1,0 Mrd. im Bereich Gesundheit/Pflege,
- 0,3 Mrd. – §24 Mittel – Strukturfonds,
- davon wiederum 120 Mio. direkt für die Gemeinden (statt bisher 60 Mio./Jahr);
- 1,1 Mrd. im Zukunftsfonds – aufgeteilt nach Volkszahl,
- Zur Eigenmittelstärkung für die Gemeinden (aufgrund sinkender Ertragsanteile) wird im Jahr 2024 einmalig noch ein Bedarfszuweisungs-Vorschuss von 300 Millionen Euro gewährt.
- Klarheit gibt´s noch bei der Grundsteuer. Das Ziel einer Reform bis Ende 2024 ist fixiert – hängt aber im Detail noch von einem gemeinsam zu erstellenden Vorschlag von Städten und Gemeinden ab.