Der Weg zur Glasfaser für meine Gemeinde

EIN BREITBANDAUSBAU GESCHIEHT NICHT VON HEUTE AUF MORGEN. ES BRAUCHT LANGFRISTIGE VORARBEITEN UND PLANUNGEN; UND DER AUSBAU DAUERT JAHRE! Ab Jänner 2022 wird die 2. Breitbandmilliarde des Bundes dem Thema einen neuen TURBO verleihen. Deshalb liest DU hier, WIE “Glasfaser bis in jedes Haus” mittelfristig AUCH FÜR Deine GEMEINDE MÖGLICH SEIN SOLLTE!

Die Voraussetzungen für den Start eines Glasfaserausbauprojektes waren noch nie so gut wie jetzt

“Glasfaser bis in jedes Haus!” … das ist die langjährige Forderung der NÖ Gemeinden, die jetzt in Niederösterreich immer mehr zur Realität wird. Denn der Bedarf und Nutzen der schnellen Netze wurde zunehmend erkannt. Bereits aktive Netze laufen mehr als erfolgreich. Und das hat Investorenmodelle wie das der NÖGIG und in weiterer Folge der ÖGIG im Auftrag des Landes Niederösterreich vorangetrieben. Schon lange etablierte Telekommunikationsunternehmen wie A1, Magenta, Drei, Kabelplus oder Spusu investieren in den Ausbau von Glasfasernetzen bis in jedes Haus (ftth) in immer größerem Umfang. Zusätzliche Milliardeninvestments dieser Firmen sind österreichweit angekündigt. Sogar einzelne Gemeinden, wie etwa Randegg oder Laab im Walde haben schon eigene Netze selbst errichtet und einige (Bspw. Neustadtl/Donau) sind gerade dabei, das Investment selbst in die Hand zu nehmen, um frühzeitig oder in günstiger Kombination mit umfangreichen Wasserleitungs- oder anderen Ausbauvorhaben ein eigenes Netz zu schaffen.

Mit der 2. Breitbandmilliarde will nun auch der Bund den geförderten Ausbau in ländlichen Regionen österreichweit weiter vorantreiben, denn nur wenn ein Glasfaseranschluss im Durchschnitt in einer Ausbauregion nicht mehr als € 2.000 bis 2.200,– kostet (inkl. der Basis- und Zuleitungsinfrastruktur) so ist er in der Regel langfristig wirtschaftlich. Und da die Ausbaukosten in der Peripherie leider deutlich darüber liegen, besteht förderbedarf. So soll in unterversorgten Regionen mit bis zu 50%igen (bei Flächendeckung sogar bis 65%igen) Förderzuschüssen aus der BBA2030 nachgeholfen werden. Fließen soll das Geld im Wege über die FFG hoffentlich bereits ab Anfang 2022. Das ist insofern enorm wichtig, weil bisherige Netzausbauten in den Gemeinden nur in den wenigsten Fällen 100% aller Liegenschaften erreicht haben. Jetzt mit der neuen Förderschiene soll es möglich sein, auch wirklich jedes Haus – auch im hintersten Winkel – mittel- und langfristig zu erschließen.

Analysiere zunächst die Voraussetzungen für einen Glasfaserausbau in Deiner Gemeinde

Egal, ob Du einen Partner für einen Ausbau finden möchtest oder als Gemeinde möglicherweise sogar selbst baust, das Netz muss sich – zumindest langfristig – rechnen. Dafür sind folgende Voraussetzungen wichtig:

  • Ein kompaktes Ausbaugebiet und möglichst viele Anschlüsse auf möglichst kurzer Leitungsstrecke. Die tatsächlich vom Investor zu tragenden Ausbaukosten sollten im Durchschnitt maximal € 2.000,– bis € 2.200,– /Hausanschluss ausmachen. Und von vornherein sollten rund 40% der Liegenschaften anschließen. Das garantiert dann auch ohne Förderung eine gewisse Wirtschaftlichkeit.
  • Ein größtmögliches Fördergebiet. Vor allem im ländlichen Raum, wo die durchschnittlichen Ausbaukosten € 2000,–/Hausanschluss deutlich überschreiten, ist eine öffentliche Unterstützung unabdingbar wichtig. Gefördert wird im Rahmen der BBA2030 ab 2022 allerdings nur überall dort, wo die Download-Geschwindigkeit am Festnetz kleiner 100 Mbit/s beträgt; Oder wenn es mehr als ein Zugangsnetz gibt, dann wird gefördert, wenn maximal eines Downloadraten zwischen 30 und 100 Mbit/s im Download schafft. Ausgenommen von der zukünftigen Förderung sind Gebiete, in denen von Telekommunikationsunternehmen bereits jetzt ein Projekt im Rahmen der BBA2020 läuft. Dann hat dieses Unternehmen ab Genehmigung noch 3 Jahre Zeit zur Umsetzung bis danach neuerlich um Förderung angesucht werden kann.
  • Bereits bisher viele Mitverlegungen und Leerrohre. Wenn schon viele Leerrohre verlegt worden sind und diese den Verlege-Richtlinien des Bundes und des Landes entsprechen, dann ist das auch von Vorteil. Einerseits spart das neuerliche Grabungen und damit viel Zeit. Andererseits spart es dem Unternehmen, das ausbaut auch Geld – eine ordentliche Ablöse für die Gemeinde, die verlegt hat, schon mit eingerechnet.
  • Eine gute und idealerweise neutrale Anbindung an einen überregionalen Internetknoten. Je näher eine derartige Backbone-Infrastruktur liegt und je günstiger sie auch für einen Ausbaupartner der Gemeinde verfügbar ist, umso eher wird auch ausgebaut. Oft bestimmt auch der Zugang zum überregionalen Datennetz entscheidend mit, wer von den Telekommunikationsunternehmen für einen Ausbau in Frage kommt. Schließlich sind es zumeist die etablierten Telekommunikationsausbaufirmen, die im Besitz derartiger Leitungen sind und damit Vorteile für den Ausbau einer gesamten Gemeinde haben.
  • Schließlich sind noch Erfahrung, gute Erzählungen und auch Vertrauen in die neue Technik von enormer Bedeutung: Denn ein Glasfaserprojekt bedeutet “Baustelle” mit Grundinanspruchnahme, Beeinträchtigungen und auch Unannehmlichkeiten. Je mehr Menschen die neue Technik kennen, deren Nutzen schätzen und positiv dazu eingestellt sind, umso höher ist die Bereitschaft, die Bauphase zu ertragen und letztlich auch auf diese umzusteigen und den Erfolg mit möglichst vielen Anschlüssen sicherzustellen.

Lass dich beraten und nimm mit den bekannten Telekommunikationsunternehmen Kontakt auf

Beratung einholen, Erfahrungen in anderen Gemeinden sammeln und Kontakt mit möglichen Ausbau- und Telekommunikationsunternehmen aufnehmen, das ist der erste Schritt zum Netzaufbau. Denn es braucht Profis und das nötige Investmentkapital für den Netzausbau. Hier haben wir wichtige Kontaktadressen zusammengestellt:

BERATUNG

  • NÖ Breitbandkoordination
    DI Christoph Westhauser, MAS
    Amt der NÖ. Landesregierung
    Abteilung Wirtschaft, Tourismus und Technologie 
    breitbandkoordination@noel.gv.at
    St. Pölten, Landhausplatz1 Haus 14
    Tel.: 02742/9005 – 15560
  • Breitbandbüro des Bundes
    Bundesministerium für Landwirtschaft, Tourismus und Regionen
    Abteilung IV/10 Telekompolitik und IKT-Infrastruktur (Breitbandbüro)
    breitbandbuero@bmlrt.gv.at 
    Telefon: +43 1 71100
    www.breitbandförderung.at

PROJEKTENTWICKLUNG und AUSBAU

FÖRDERUNG

  • Österreichische Forschungs förderungsgesellschaft mbH (FFG)
    Sensengasse 1, 1090 Wien
    office@ffg.at oder foerderservice@ffg.at
    Tel: +43 (0)5 7755 – 0
    Fax: +43 (0)5 7755 – 97900

Bitte achte beim Glasfaserausbau noch ganz besonders auf folgende Fakten

  • Die Glasfaserinfrastruktur unterliegt dem EU-Wettbewerbsrecht. Jahrelang hat der Österreichische Gemeindebund dafür gekämpft, dass die Netze zur Daseinsvorsorge-Infrastruktur gehören sollten und dass sich der Wettbewerb nicht um den Ausbau der Netze, sondern dann nach deren Errichtung vielmehr auf einer einheitlichen Netzstruktur abspielen sollte. Dies wäre aus vielerlei Gründen vorteilhaft für die Allgemeinheit gewesen. Ähnlich wie das auch bei Stromnetzen oder bei Eisenbahninfrastrukturen der Fall ist. Dies war nicht durchsetzbar und hat heute 3 für die Gemeinden beachtenswerte Auswirkungen, die jetzt aber auch aktiv für die Interessen der Einzelgemeinde genutzt werden sollten:
    • Zum einen ermöglicht die Rechtssituation aktuell zwar Unternehmen auch parallel auszubauen und bestehende Netzstrukturen zu überbauen. Gerade mit zunehmendem Investoreninteresse sollten Gemeinden diese Situation aber aktiv nutzen, um angespornt durch den Wettbewerb einen flächendeckenden Ausbau besonders dort, wo dies nicht automatisch erfolgen würde, einzufordern.
    • Zum anderen sind Förderungen oder Zusatzfinanzierungen für Netze und Netzstrukturen durch Gemeinden an Telekommunikationsunternehmen damit unzulässig. Somit können auch immer wieder – besonders in der Vergangenheit – vorgetragene Forderungen von Telekommunikationsunternehmen, die Zuschüsse einfordern, leicht abgewehrt werden.
    • Schließlich sind Überbauungen für die Gemeinden auch noch aus Gründen der Folgeschädigungen im öffentlichen GUT unvorteilhaft und sollten bei Verhandlungen mit Telekommunikationsunternehmen, die einen Gemeindeausbau vorhaben Berücksichtigung finden. Ein privatrechtlich abgesicherter Ausschluss von Überbauungen ist denkbar.
  • Glasfasernetze sollten als OAN (Open Access Network) – also als offene Netze ausgebaut werden. Dazu können Telekommunikationsunternehmen zwar verpflichtet werden, wenn sie Förderungen beanspruchen. Wenn dies allerdings nicht der Fall ist, dann besteht diese Verpflichtung nicht. Gemeinden sollten bei der Wahl eines Ausbaupartners unabhängig davon aber in jedem Fall auf den Ausbau eines OAN-Netzes drängen. Dies schon alleine auch deswegen, weil damit der Wettbewerb auf dem Netz möglich ist und für die Bürgerinnen und Bürger am Ende dadurch auch bessere Konditionen herauskommen.
  • Gemeinden müssen einen 100%-Ausbau einfordern. Die Telekommunikationsunternehmen sind dazu per se nicht verpflichtet. Da jeder flächendeckende Ausbau allerdings nur in gutem Einvernehmen mit der Gemeinde umsetzbar ist, kann eine Gemeinde in den Verhandlungen auch diese Forderung weitestgehend durchsetzen. Der 100%-Ausbau ist auch im Sinne der Gleichbehandlung und Gleichberechtigung aller Liegenschaften einer Gemeinde – selbst wenn zeitlich gestaffelt – am Ende eine Notwendigkeit.
  • Wichtig ist, dass wirklich echte Glasfaser bis in jedes Haus und keine Ersatzlösungen verlegt werden. Denn etablierte Telekommunikationsunternehmen nutzen natürlich zunächst – wo´s geht – bestehende Infrastrukturen wie Kupferleitungen oder Mobilfunkeinrichtungen, solange diese “noch ausreichend” sind. Die Leistungsverbesserung mittels Hybridtechnik, Bonding oder Vectoring ist für die Telekommunikationsunternehmen in der Regel immer noch günstiger als die unmittelbare Investition in den flächendeckenden Glasfaserausbau. Wiewohl dieser auch von den großen Telekommunikationsunternehmen als langfristig “unausweichlich” gesehen wird, sind auch hier die Gemeinden im Zuge des Aushandelns von Verlege-Projekten gefordert und können qualitativ hochwertige und langfristig beste “echte Glasfaser” aushandeln.

Faktisch könnte auch eine Gemeinde selbst ein Glasfasernetz errichten

Rechtlich kann in Österreich auch eine Gemeinde oder eine Gesellschaft der Gemeinde selbst ein Glasfasernetz bauen. Nicht nur der Betrieb, sondern auch die Vermietung an einen Telekommunikationsanbieter stellen – zumindest steuerlich – einen Betrieb gewerblicher Art dar. Praktisch sind es aktuell nur wenige Gemeinden, die ein vollständiges eigenes Glasfasernetz errichtet haben. Und auch dort, wo dies erfolgt ist, wurde der Betrieb an professionelle Telekommunikationsunternehmen übertragen. Häufiger ist der Fall, dass Gemeinden für ein späteres Glasfasernetz Leerverrohrungen mitverlegen und diese dann einem Projektbetreiber übertragen. Den Eigenausbau vorangetrieben hat die GEMEINDE RANDEGG. >> Der dort verantwortliche gfGR Matthias Repper hat unsere Fragen zu diesem Projekt beantwortet!

Die Glasfasersprache hat ein ganz eigenes ABC

Noch Wissenswertes über den Glasfaserausbau übersichtlich dargestellt:

TECHNISCH: Bitte beachte, dass “echte” Glasfasernetze bis in jedes Haus keine Kupferleitungen und Komponenten der alten Telekommunikationstechnik mehr enthalten.

FINANZIELL: Ab Jänner 2022 wird die BBA 2030 Realität und damit die 2. Breitbandmilliarde verfügbar! In der nachstehenden Präsentation sind die Grundsätze der neuen Förderprogramme ACCESS und OPENNET schon zusammengefasst:

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