Einbussen bei den Ertragsanteilen durch willkürliche Hauptwohnsitzmeldungen

In einem gemeinsamen Schreiben von NÖ Gemeindebund und SP-GemeindevertreterInnenverband in Niederösterreich haben wir kürzlich 2 Maßnahmen in Diskussion gebracht, um den immer stärkeren Verschiebungen der Finanzflüsse durch willkürliche Hauptzwohnsitzmeldungen Herr zu werden:

1) das WAHLRECHT nur mehr für HAUPTWOHNSITZER

2) Die Möglichkeit, eine ZWEITWOHNSITZERABGABE einheben zu können

Die HINTERGRÜNDE:

  • Immer willkürlichere Hauptwohnsitzab- und ummeldungen – je nach Vorteil, den Bürger damit erlangen können. Das geht vom Parkpickerl in Wien bis zu Freizeitwohnsitzabgabenbefreiungen in westlichen Bundesländern, das reicht von Freifahrtsermäßigungen und geht bis zu verschiedenen Förderungen.
  • Immer höhere Infrastrukturaufwendungen, denn in den Gemeinden muss trotzdem die gesamte Infrastruktur – auch für die Zweitwohnsitzer – mit großem Aufwand vorgehalten werden. Und da machen vor allem Freizeit- u.a. öffentliche Infrastrukturen wie Bäder, Wanderwege, Spielplätze, moderne Straßengestaltungen, Veranstaltungshallen, Radwege und Parks, öffentliche Grünanlagen, Nahversorgungsinfrastrukturen bis hin zu Güterwegen und Hausauffahrten den größten Brocken aus.
  • Weitere Unsicherheiten bei den Wählerevidenzen, denn selbst die jetztige Rechtslage ist nach wie vor kein GARANT, dass es bei Wahlen ohne politische Diskussion abgeht. Zusätzlich ist in den Gemeinden der Aufwand zu deren Führung nicht unerheblich.  

Unser ZIELE:

  • KLARHEIT bei WAHLEN:
    • Absolute Klarheit bei der Gemeinde- und Landes-Wählerevidenz (Vermeidung von unnötigem politischen Diskurs, weniger Belastung von Wahlbehörden, keine Verfahren mehr beim Landesverwaltungsgericht)
    • Verwaltungseinsparung (Wegfall der laufenden aufwendigen Erhebungen zur Landeswählerevidenz)
    • Einheitlichkeit über Bundesländer hinweg (nur mehr NÖ und das Burgenland haben Zweitwohnsitzerwahlrechte)
    • KLARES demokratisches Bekenntnis der Bürgerin bzw. des Bürgers zum Land und vor allem auch zur HEIMAT-Gemeinde (Der Hauptwohnsitz ist damit noch mehr als bisher auch eine ENTSCHEIDUNG zum MITGESTALTEN und MITWÄHLEN!)
  • WAHRHEIT beim ZAHLEN:
    • Gerechte Verteilung der Zahllasten, wenn wir Infrastrukturen für alle vorhalten
    • Ersatz von Mehraufwendungen in Gemeinden, die überwiegende Freizeitwohnsitzergemeinden sind, wenn es um das Vorhalten von Freizeit- u.a. öffentlichen Infrastrukturen geht (Spielplatz, Straßengestaltung, Konzerthalle, Wanderwege, Radwege und Parks, weitere Freizeiteinrichtungen wie Bad, Klettersteig, öffentliches GRÜN und besondere Ortsgestaltung und Ortspflege bis hin zu Nahversorgungsinfrastrukturen, Güterwege und Zufahrten usw.

Die Grundlagen im FAG:

Zumindest die rechtlichen Grundlagen sind für unsere finanziellen Anliegen im FAG gedeckt (FAG, §16(1)).  Zielsetzung war schon damals bei der Gesetzwerdung, jenen Gemeinden, die durch Zweitwohnsitze finanziell belastet sind, zusätzliche Einnahmemöglichkeiten zur Abdeckung ihrer Kosten zu bieten. Ausgehend vom Verursacherprinzip, wonach Mehrbelastungen, die bestimmten Gemeinden dadurch erwachsen, dass Personen einen Zweitwohnsitz begründen, deren finanzielle Lasten keine adäquaten Einnahmen gegenüberstehen, wurde damals der Weg einer Abgabe gewählt. Dies auch deshalb, da eine Berücksichtigung bei den Ertragsanteilen der Hauptwohnsitzgemeinden nicht möglich ist, beziehungsweise diese allenfalls ungebührlich belastet hätte.

Nächster Schritt: DISKUSSION

Siehe auch:

Kurier, 14. November

https://noe.orf.at/stories/3130081/

https://kurier.at/chronik/niederoesterreich/gemeinden-wollen-geld-zweitwohnsitze-sollen-teurer-werden/401805778

https://www.noen.at/niederoesterreich/politik/thema-wiener-parkpickerl-noe-gemeinden-wollen-abgabe-fuer-nebenwohnsitze-einheben-niederoesterreich-oesterreich-wien-kommunalwahlen-noe-gemeindebund-gemeindevertreterverband-rupert-dworak-hannes-pressl-300863084

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