Fachexperten aus den Bereichen Versicherung, Steuern und Recht geben Auskunft, ob überhaupt und wenn ja, in welchem Ausmaß Vereinsfunktionäre für Verfehlungen oder Schäden, welche im Rahmen der Vereinsarbeit auftreten, haften.
Thema der Fachenquete 2023: “Haftung im Vereinswesen”
Die Vortragenden Dr. Thomas Höhne, Mag. Alexander Koukal LL.M. und Mag. Maximilian Kralik LL.M der Höhne, In der Maur & Partner Rechtsanwälte GmbH & Co KG erläutern unter anderem folgende Fragen:
- Ist die Sorge um das Privatvermögen berechtigt?
- Wer haftet wann dem eigenen Verein gegenüber (nach innen) und unter welchen Voraussetzungen für Vereinsschulden (nach außen)?
- Haftung im Vereinsleben, bei Veranstaltungen oder beim Projektmanagement
- Was ist ein “sorgsamer Umgang” mit dem Vereinsvermögen?
- Was bedeutet “fahrlässiges Handeln”?
- Wann endet die Haftung nach Beendigung der Funktionärstätigkeit?
Die Haftung eines Vereinsorgans setzt voraus, dass es die „Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Organwalters“ missachtet hat. Bei Einhaltung dieser Sorgfalt gibt es von vornherein keine Haftung gegenüber dem Verein. Wenn das Vereinsorgan darüber hinaus unentgeltlich tätig war, haftet es dem Verein grundsätzlich nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit (das heißt, wenn ihm eine gravierende Pflichtenverletzung vorgeworfen werden kann).
Das Vereinsgesetz sieht einige Regelungen vor, die das Haftungsrisiko entschärfen und somit die ehrenamtliche Tätigkeit fördern. Ganz allgemein empfiehlt es sich, das Haftungsrisiko des Vereins und seiner Organe oder Mitglieder durch den Abschluss einer Haftpflichtversicherung zu entschärfen.
Termine
2721 Bad Fischau-Brunn
3920 Groß Gerungs
3353 Seitenstetten
3100 St. Pölten
2120 Wolkersdorf im Weinviertel
Anmeldung
Bis 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn:
service-freiwillige@kulturregionnoe.at
Die Fachenquete 2023 ist kostenfrei dank der Unterstützung durch die NV.
