Gemeindepartnerschaften – EU-Förderung bis September beantragen

Vier Millionen Euro stehen im aktuellen Call für die Förderung von Gemeindepartnerschaften zur Verfügung. Gemeinden, die sich mit ihren europäischen Partnern vernetzen wollen, können bis 20. September einen Antrag auf EU-Förderung einbringen.    

Die Anträge sind online zu stellen und müssen die inhaltlichen Programmvorgaben berücksichtigen. Im Mittelpunkt stehen Bürgerbegegnung und kultureller/sprachlicher Austausch. Es können und sollen aber auch Schwerpunkte gesetzt werden, wie spezielle Aktivitäten von Schulen bzw. Kindern und Jugendlichen oder best-practice Austausch auf Gemeindeebene. Europa ist dabei immer mitzudenken, denn die Förderung will natürlich das Gefühl der Zugehörigkeit zur EU sowie das Verständnis der Europäischen Union stärken.
Die Programmziele, die unbedingt in die Gestaltung des Antrags einfließen müssen, sind u.a. Förderung des interkulturellen Dialogs, Solidarität als europäischer Wert, Stärkung des sozialen und politischen Zusammenhalts, Auswirkungen von COVID-19 auf die lokale Ebene. Um diese Schwerpunkte ist ein Programm zu gestalten, dass von örtlicher Relevanz ist und möglichst weite Teile der Bevölkerung miteinbezieht. Die abschließende Liste der Prioritäten findet sich im Ausschreibungsleitfaden, der bei Antragstellung auf jeden Fall zu beachten ist.  

Um trotz multipler Krisen und angespannter Gemeindehaushalte Partnerschaften und Bürgerbegegnungen bestmöglich zu unterstützen, wurde die Fördersumme angehoben. Für Treffen ab 25 Gästen (mind. 50 Teilnehmer insgesamt) gibt es über 8.000€ Förderung, die Summe steigt sukzessive mit der Zahl der Gäste bis auf 50.700€ für Großveranstaltungen mit über 205 Gästen. Da der Austausch im Vordergrund steht, braucht es bei allen Veranstaltungen ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Gästen und Einheimischen, intensivere und wiederholte Kontakte werden durch die Laufzeit von bis zu 12 Monaten ermöglicht.

Der Online-Antrag kann bis 20. September eingebracht werden. Voraussetzung dafür ist eine Registrierung im System der EU-Kommission bzw. ein bereits vorhandener EU-Login. Da es sich um einen durchaus komplexen Prozess handelt, sollte nicht bis zum letzten Moment gewartet werden.

Die Prüfung der eingebrachten Anträge wird dann bis Jahresende dauern, Förderwerber dürfen frühestens im Februar 2024 mit einer Verständigung und ab Juni 2024 mit der Unterzeichnung der Fördervereinbarung rechnen. De facto ist die Förderung also für Projekte ab Frühjahr/Sommer 2024 interessant, eine rückwirkende Förderung für Veranstaltungen vor Unterzeichnung der Fördervereinbarung ist zwar nicht ausgeschlossen, muss aber gesondert genehmigt werden.

In Österreich gibt es mit der Abteilung IV/A3 im Bundeskanzleramt übrigens einen direkten Ansprechpartner für Tipps und Unterstützung. Sie betreut nicht nur die nationale CERV-Kontaktstelle, sondern hat auch einen ausgezeichneten Überblick über österreichische Erfolgsprojekte.

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