Informationsfreiheit und Datenschutz

… der Spagat zwischen den Bürgern, die “alles wissen sollten” und den Gemeindeverwaltungen, die “volle Verantwortung tragen” müssen ….

Angeblich soll das Informationsfreiheitsgesetz jetzt kommen. Verfassungsministerin Karoline Edstadler wird dazu auf ORF.AT zitiert: „Wir befinden uns auf den letzten Metern“, sagte sie >> hier bei einer Veranstaltung am Erste Campus in Wien.

Und auch wir sprechen uns für größtmögliche Transparenz in den Gemeinden aus.

Schließlich ist allein schon die Vermutung, es könnte da irgendetwas ein “Amtsgeheimnis” sein, schon “verdächtig”. Und wir haben in den Gemeinden als Verwalter des “guten Zusammenlebens” wirklich nichts zu verbergen.

Vorgesehen ist im Gesetz, dass es eine “proaktive Veröffentlichungspflicht” von Informationen, die von allgemeinem Interesse sind, geben soll. So zumindest der letzbekannte Entwurf aus 2021. Nun berichten einige Medien – ausgehend von einem Ö1 Morgenjournalbericht, dass Gemeinden unter 10.000 Einwohner davon ausgenommen sein sollen.

Wir begrüßen das, weil die bisherigen Diskussionen gezeigt haben, dass allein die Abwägung, was “von allgemeinem öffentlichen Interesse” ist, rechtlich heikel ist. Etwa die Entscheidung ob derartige Informationen auf der anderen Seite dem Datenschutz oder sonstigen “Schutzinteressen” unterliegen, ist ein enormer bürokratischer Aufwand, den vor allem mittlere und kleine Gemeinden nicht stemmen können.

Anhand folgender Fragen und Antworten wird unsere Haltung noch deutlicher:

Kann jetzt “Transparenz” geschaffen werden, wenn per kolportiertem Gesetz nur 87 Gemeinden österreichweit (soviele sind es die über 10.000 EW haben) dazu verpflichtet sein werden?

  • Man muss hier etwas genauer sein: Es geht nur um das Thema proaktive Veröffentlichungspflicht von Informationen (von allgemeinem Interesse). Das heißt, laut aktuell kolportiertem Vorschlag müssten nur Gemeinden über 10.000 Einwohner Informationen laufend proaktiv veröffentlichen. Der Vorteil für kleinere Gemeinden, die auch weniger Personal haben, wäre, dass sie nicht bei jeder Information prüfen müssten, ob sie von allgemeinem Interesse ist und diese Info dann regelkonform veröffentlichen müssten. Die Grenze von 10.000 Einwohnern wäre aus Sicht des NÖ-Gemeindebundes ein vertretbarer Kompromiss!
  • Die Gemeinden sind jetzt schon transparent. Alle Haushaltsdaten und Ausgabenposten finden sie beispielsweise bei den meisten Gemeinden – sogar vergleichbar – auf www.offenerhaushalt.at oder Protokolle von Gemeinderatssitzungen sind öffentlich und durch das bundeseinheitliche Auskunftspflichtgesetz steht es jedem Bürger zusätzlich frei, individuelle Anfragen mit einer Rückantwortfrist von längstens 4 Wochen von einer Gemeinde einzuholen. (>> siehe https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10000916) Und über Internetseite, Bürgerapplösungen oder soziale Medien informieren Gemeinden auch laufend über aktuelle Geschehnisse, Ausschreibungen oder Services.

Wie viel Information sollen die Bürger aus einem Rathaus bekommen?

  • Bürger sollen soviel Informationen wie möglich bekommen. Das ist allein schon wegen der demokratischen Beteiligung der Menschen an der Gemeindeentwicklung wichtig. Die Grenze der Information liegt halt dort, wo andere Bürgerinnen und Bürger von einer Veröffentlichung auch in ihren Rechten betroffen sein könnten. Beispielsweise Bauaktinformationen. Von allgemeinem öffentlichen Interesse im Hinblick auf Energieeffizienz könnten Plandaten von Privathäusern sein. Der Haus- oder Wohnungsplan beinhaltet aber auch Informationen, die wiederum ein Einbrecher missbrauchen könnte. Da ist dann abzuwägen, ob veröffentlicht werden darf.

Wie gehen Gemeinden jetzt mit Bürgeranfragen zu Projekten wie Bauvorhaben oder Umwidmungen um?

  • Sowohl in der Bauordnung als auch im Raumordnungsgesetz ist klar geregelt, dass Bauvorhaben oder auch Flächenwidmungsänderungsabsichten eine definierte Zeit zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt werden müssen bzw. auch direkt Betroffene mit „Nachbarrechten“ nachweislich informiert werden müssen. Danach gibt es öffentliche Diskussionen im Gemeinderat, bei denen alle interessierten Bürger zuhören können.  

Gibt es einen Alternativorschlag der Gemeinden?

  • Das wirkliche Problem des diskutierten Vorschlages zum Informationsfreiheitsgesetz ist, dass er, wie am Beispiel Hausplan verdeutlicht, eine Detailprüfung nach sich zieht, ob die Freigabe dieser Information von allgemeinem öffentlichen Interesse ist. Allein der Prüfaufwand, die Abwägung usw. erfordert juristische Kenntnis in einem Umfang, wie wir sie in den mittleren und kleinen Gemeinden nicht haben und zieht enormen – auch finanziellen Aufwand – nach sich. Unser Vorschlag: Der Bundesgesetzgeber soll uns eine Liste geben, was wir exakt veröffentlichen sollen. Das meiste ist schon digital vorliegend in Gemeinden. Der Bund muss dann nur mehr Schnittstellen programmieren und die Daten wandern automatisch in öffentliche Register, wie das bei „offenerhaushalt.at“ schon der Fall ist.

Hier geht´s übrigens zur Stellungnahme des Österr. Gemeindebundes die bereits 2021 zum damals vorliegenden Entwurf abgegeben wurde >> https://gemeindebund.at/website2020/wp-content/uploads/2021/03/informationsfreiheitsgesetz_stellungnahme_oe-gemeindebund_220321.pdf

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