Modernes Dienstrecht für 20.000 Kommunalbedienstete

Sozialpartner einigen sich auf bessere und zeitgemäßere  Vertragsbedingungen für Mitarbeiter, die unsere Städte und Gemeinden am Laufen halten.

Die Gemeinden und Städte Niederösterreichs sind mit rund 20.000 Mitarbeitern einer der größten Arbeitgeber des Landes. Immer mehr Aufgaben, bessere Angebote und hohe Serviceorientiertheit führen dazu, dass die Kommunen nicht nur immer mehr Personalbedarf haben, sondern auch die besten Bewerber für diese Jobs benötigen.

Zur Deckung dieses Personalbedarfs ist ein modernes Dienst- und Besoldungsrecht die wichtigste Grundvoraussetzung. Deshalb sind die Sozialpartner seit geraumer Zeit in intensiven Gesprächen über die Eckpfeiler einer Reform. Nun stehen die Ergebnisse der Verhandlungsrunden fest und liegen zur Begutachtung vor.

Die wichtigsten Eckpfeiler

  • Attraktive Arbeitsplätze und marktgerechte Entlohnung
  • Funktionsorientierte statt ausbildungsorientierte Bezugshöhe
  • Höhere Einstiegsgehälter und abgeflachte Gehaltskurve

Weitere markanteste Details

  • Eine Anrechnung von Berufserfahrung und besonderer Qualifikation bei Quereinsteigern;
  • Klare Regelungen für Telearbeit (Homeoffice);
  • Alterssabbatical für einen längeren Verbleib im Arbeitsleben;
  • Eine Gesamtpausenzeit von 30 Minuten bei Dienstzeiten über 6 Stunden zählt zur Dienstzeit;
  • Reduktion und Modernisierung der bisherigen Dienstzweige;
  • Einführung von sieben Entlohnungsstufen mit automatischen Vorrückungen alle 6 Jahre;
  • Lockerung der Kündigungsmöglichkeiten für Dienstnehmer und Dienstgeber in den ersten Dienstjahren;
  • Neue Funktionsdienstposten: Leitung, Schlüsselkräfte und Fachexperten;
  • Völlige Übernahme aller Bediensteten der Musikschulen in das neue Dienstrecht, damit verbunden eine deutliche Vereinfachung;

Der Entwurf der Verhandlungseinigung liegt nun zur öffentlichen Begutachtung vor. Im Dezember 2023 soll die Neuregelung vom NÖ-Landtag beschlossen werden. Ab 1. Jänner 2025 soll das neue Dienstrecht dann mit Übergangsfristen in Kraft treten.

Wenn Gemeinden die besten Köpfe für die wachsenden Herausforderungen wollen, dann müssen sie auch die Möglichkeit haben, flexibel auf die Bedürfnisse der potenziellen Mitarbeiter einzugehen. Zum Beispiel die Möglichkeit, Expertenwissen und Vordienstzeiten aus der Privatwirtschaft anzurechnen, wird den Gemeindedienst für viele Experten noch attraktiver machen.

NÖ Gemeindebund-Präsident Hannes Pressl

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Kurzzusammenfassung Eckpunkte Dienstrecht neu:

Detailreiche Zusammenfassung Dienstrecht neu

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