Neue Wolfsverordnung von Landesregierung einstimmig beschlossen

„Niederösterreich ist das Naturland Nummer eins, viele Arten wie Wildkatze und Seeadler kehren wieder zurück. Auch der Wolf ist in vielen Teilen Österreichs wieder heimisch geworden. Oft zum Leidwesen anderer Tierarten und zur Bedrohung des Sicherheitsgefühls der Menschen. Wir wollen Schutz geben, Ängste nehmen und Schäden abwenden,“ so LH-Stellvertreter Stephan Pernkopf bei der Vorstellung eines Vier-Punkte-Pakets zum Umgang mit Wölfen in Niederösterreich.

Deswegen haben wir die NÖ Wolfsverordnung aktualisiert. Problemwölfe, die wiederholt in Siedlungsgebieten auftauchen oder immer wieder geschützte Nutztiere reißen, sollen damit rasch vertrieben, vergrämt oder als ultima ratio bzw. bei Gefahr im Verzug auch entnommen werden können. Gleichzeitig setzen wir auf Herdenschutz und Entschädigungen für Risse.“ Als vierter Punkt müsse auch der Schutzstatus des Wolfes dringend durch die EU angepasst werden.

Stufenplan mit Wolfsverordnung tritt am 3. April in Kraft

Die aktualisierte Wolfsverordnung wurde am 14. März einstimmig von der Landesregierung beschlossen und tritt am 3. April in Kraft. Darin wird ein ganz klarer Stufenplan definiert, unter welchen Voraussetzungen Wölfe per Verordnung vertrieben, vergrämt oder entnommen werden. Vergrämungsmaßnahmen sind laut vordefinierten Stufenplan unter anderem möglich, wenn sich ein Wolf während der Aktivitätszeit des Menschen in Siedlungen auf unter 100 Meter an Menschen annähert oder mehr als zweimal binnen einer Woche anthropogene Futterquellen (z.B. Kompost/Bio-Müll) in einer Entfernung von unter 100 Metern zu einer Siedlung aufsucht. Gleiches gilt unter anderem auch, wenn ein Wolf sachgerechten Nutztierschutz überwindet und darin gehaltene Nutztiere verletzt oder tötet. Dann dürfen von den jeweiligen Jägern Warnschüssen abgegeben werden.

Entnahmen, also der Abschuss durch den jeweiligen Jäger, sind binnen vier Wochen unter anderem möglich, wenn ein Wolf einem Menschen trotz Vertreibungsversuchen folgt oder unprovoziert aggressiv (mit Drohgebärden oder Angriff) auf Menschen reagiert oder sich Menschen mit Hunden annähert und die Hunde angreift. Gleiches gilt unter anderem auch, wenn ein oder mehrere Wölfe mindestens zweimal binnen vier Wochen sachgerechten Nutztierschutz überwinden und darin gehaltene Nutztiere töten. Alle gesetzten Maßnahmen müssen natürlich unverzüglich dokumentiert und der Behörde gemeldet werden.

Univ. Prof. Dr. Klaus Hackländer, Leiter des Instituts für Wildbiologie und Jagdwirtschaft an der Universität für Bodenkultur Wien, unterstützt die Wolfsverordnung: „Angesichts eines exponentiell steigenden Wolfsbestandes (der Bestand erhöht sich jährlich um ein Drittel bzw. es kommt derzeit zu einer Verdopplung des Bestandes innerhalb von drei Jahren) ist es unabdingbar, unerwünschtes Wolfsverhalten zu unterbinden und Risikowölfe, die die Scheu verloren haben, aus dem Bestand unmittelbar zu entnehmen. Die neue Verordnung ist eine sehr gute Lösung und ermöglicht ein schnelleres und effizienteres Eingreifen, um Schaden an Menschen und Nutztieren hintanzuhalten. Sie berücksichtigt auch, dass der Abschuss eines Wolfes die ultima ratio darstellt und nur erfolgt, wenn vorher gelindere Mittel (Vergrämung) erfolglos blieben bzw. wenn Gefahr in Verzug vorliegt. Die Verordnung bewegt sich im Rahmen der FFH-Richtlinie und folgt den Empfehlungen des Österreichzentrum Bär Wolf Luchs.“

Herdenschutz wird ausgebaut / Entschädigung für Nutztierrisse

Zusätzlich zu der neuen Verordnung soll als zweiter Punkt auch der Herdenschutz in Niederösterreich ausgebaut werden, denn sachgerechter Nutztierschutz muss sein und ist auch die Voraussetzung für Maßnahmen gemäß Verordnung. Dafür werden die Förderhöhen angehoben, die Förderkulisse auf ganz Niederösterreich ausgeweitet und auch die geschützten Tierarten zum Beispiel um Pferde und Alpakas erweitert.

Wir lassen unsere Bauern nicht im Stich,“ betont Pernkopf. Deswegen beinhaltet das Paket als dritten Punkt auch Entschädigungen für Nutztierrisse, die unkompliziert und schnell ausbezahlt werden.

Als vierter Punkt fordert Pernkopf, dass der Schutzstatus des Wolfes durch die EU angepasst werden muss. Der Wolf ist längst nicht mehr vom Aussterben bedroht, er beeinträchtigt aber das Sicherheitsgefühl der Menschen und bedroht Nutztiere und die Alm- und Weidewirtschaft. Die FFH-Richtlinie muss nach 30 Jahren an die neue Realität angepasst werden.

Abschließend hält Pernkopf fest: Die Sicherheit der Menschen steht im Vordergrund, deswegen müssen notwendige Maßnahmen unkompliziert und rasch erfolgen können. Gleichzeitig unterstützen wir die Bauernschaft beim Herdenschutz und mit Entschädigungen. Das Vier-Punkte-Paket zeigt und unterstreicht das.

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