Bei der Energiewende spielt Photovoltaik eine wichtige Rolle, wertvolle Ackerböden sollen aber verschont bleiben. Um die Ziele trotzdem zu erreichen, wurden nun in einer ersten Phase 138 Zonen in der Nähe von Umspannwerken und auf vergleichsweise “schlechten” Böden für großflächige Sonnenstrom-Anlagen vordefiniert. In einer 8 wöchigen Begutachtungsphase können seit 25.7.2022 Stellungnahmen abgegeben werden. Eine endgültige Zonenverordnung ist für November in Aussicht und dann liegt es wieder an den Gemeinden, ob sie innerhalb einer derartigen Zone tatsächlich eine Widmung für Grünland-PV Anlagen bis zu maximal 10 ha aussprechen.
Bereits derzeit nimmt NÖ bundesweit den Spitzenplatz bei der Nutzung von Photovoltaik zur Energiegewinnung ein. Mit knapp 60.000 Anlagen können rein rechnerisch bereits 190.000 Haushalte versorgt werden. Doch um die für die Energiewende festgesetzten Ziele zu erreichen, ist bis 2030 eine Verdreifachung der Sonnenstrom-Gewinnung nötig.
“Das Land Niederösterreich hat zur Zielerreichung ein sehr kluges Konzept und eine mehrstufige Herangehensweise gewählt, bei der es letztlich immer in der Hand der Gemeinde liegt, ob und unter welchen Auflagen gewidmet wird, oder nicht”, so NÖ Gemeindebund-Präsident Hannes Pressl dazu.
- PV Freiflächenanlagen bis 50kWp sind frei und brauchen keine Widmung
- Flächen bis 2 ha mit jeweils 200m Abstand kann die Gemeinde ohne übergeordnete PV Zonierung durch das Land widmen. Gemeinden werden dafür allerdings zur Erstellung eines lokalen Ökologie- und PV Konzeptes angehalten und eine Deckelung von 1x 2ha/km2 Dauersiedlungsraum steht dabei als zukünftige Obergrenze zur Diskussion.
- Flächen über 2ha können von der Gemeinde nur in einer der in der zukünftig 138 PV Zonen gewidment werden, wobei es zunächst pro Zone auch nur 5ha und unter Vorlage eines Ökologiekonzeptes auch bis zu 10 ha pro Zone sein können.
“Nur in den Gemeinden wird es möglich sein, den Interessensausgleich zwischen Erreichung der Energieziele, Schonung der Landschaft und des Bodens für die Lebensmittelproduktion und auch den wirtschaftlichen Interessen zu finden.” so Pressl. Das Instrument der Vertragsraumordnung, das die Gemeinden in jedem Widmungsfall anwenden können, kann seiner Meinung nach dabei viel ermöglichen:
- zum Beispiel auch einen finanziellen Beitrag der Anlagenerrichter und Begünstigten zum Ausgleich für die Öffentlichkeit
- oder die verpflichtende Möglichkeit zur Beteiligung von Bürgern und weiteren Interessenten in einem vordefinierten Ausmaß an Investition und Ertrag einer solchen Anlage.
Schließlich muss ein Ziel von vornherein auch sein, die Energiewende ausgewogen zu gestalten und Risiko und Beeinträchtigung aber auch den Nutzen möglichst breit anzulegen, so Pressl. Die Gemeinden haben auch in diesem Bereich eine Schlüsselrolle bei der Umsetzung der Klimaziele und sollten ihren Gestaltungsspielraum auch aktiv nutzen.

LH-Stellvertreter Stephan Pernkopf: „Wir brauchen Versorgungssicherheit für Energie und für Lebensmittel. Deshalb haben wir einen klaren Fokus auf Photovoltaik-Anlagen auf Dächern, über Parkplätzen, Hallen etc. Für diese Anlagen haben wir bereits eine massive Erleichterung beschlossen und die Genehmigungs-Freigrenze um den Faktor fünf auf nunmehr ein Megawatt erhöht. Damit sind wir Vorreiter in ganz Österreich.“ In den anderen Bundesländern liegt diese Freigrenze teilweise weit tiefer, während man in Niederösterreich keine Genehmigung mehr braucht. Die bisher schon bestehenden Anlagen auf Dächern etc. sollen bis 2030 verdoppelt werden.


„Jetzt haben wir auch eine strenge, aber schnelle Zonierung für PV-Freiflächen-Anlagen vorgelegt,“ erklärt Pernkopf. Die Freiflächen-Anlagen sollen in klar definierten Zonen entstehen. Ausgeschlossen wurden etwa Naturschutzgebiete, die hochwertigsten Böden, Hochwasserabflussbereiche etc. Als Eignungskriterien haben Expertinnen und Experten vielmehr schon beanspruchte Flächen wie Deponien, Kläranlagen, Straßenrandflächen und dergleichen im Umfeld von Umspannwerken herangezogen. Der Zonenplan geht nun als Sektorales Raumordnungsprogramm acht Wochen in Begutachtung und sieht insgesamt 138 Zonen vor, in denen in Summe 1.288 Hektar PV-Flächen realisiert werden könnten. In diesen Zonen können von den Gemeinden konkrete Flächen bis maximal fünf Hektar gewidmet werden. Bei Vorlage eines Ökologiekonzeptes sind bis maximal zehn Hektar möglich. In der Praxis rechnet man mit rund 1.000 Hektar PV-Flächen, das entspricht rund 0,05 Prozent der gesamten Landesfläche. Nach der Begutachtungsfrist und der Einarbeitung allfälliger Stellungnahmen soll das Sektorale Raumordnungsprogramm im Herbst von der Landesregierung beschlossen werden.
Herbert Greisberger, Geschäftsführer der Energie- und Umweltagentur bekräftigt und begrüßt den eingeschlagenen Weg: „Niederösterreich ist schon jetzt das PV-Land Nummer eins. Wir merken ein riesiges Interesse, sich an der Energiewende zu beteiligen. Mit der PV-Zonierung wählt das Land nun einen Weg, der den harmonischen Ausbau der Erneuerbaren Energie und des Landschaftsschutzes vereint und klug lenkt. Denn Novellen und damit weitere Zonen sind in Zukunft natürlich prinzipiell möglich, aber zunächst sollen jedenfalls die ausgewählten Zonen und vor allem bestehende Gebäudedächer und Parkplätze genutzt werden.“
Gemeinsam mit dem Umwelt Gemeinde-Service gab Präsident Pressl auch einen informativen Einblick zu den Rahmenbedingungen des Zonierungsplans – erhalte in diesem kompakten Video die wichtigsten Infos: