Sammeln der Unterstützungserklärungen beginnt – in den Gemeindestuben

Alle, die in die Hofburg wollen, können und müssen ab heute für die Bewerbung ums Amt des Bundespräsidenten insgesamt 6.000 Erklärungen sammeln und bis zum 2. September (17 Uhr) bei der Bundeswahlbehörde vorlegen…

Unterstützungserklärung

Wer einen Kandidaten unterstützen will, muss dazu das Gemeindeamt/Magistrat an seinem Hauptwohnsitz aufsuchen.

Die Bestätigung ist nur dann zu erteilen, wenn…

  • die unterstützungswillige Person am Stichtag in der Wählerevidenz eingetragen und wahlberechtigt ist oder war,
  • sie persönlich erscheint,
  • ihre Identität (durch Lichtbildausweis) nachgewiesen werden kann,
  • die Unterstützungserklärung die Angaben über Vor- & Familiennamen, Geburtsdatum und Wohnadressesowie den Namen des zu unterstützenden Wahlwerbers enthält und

Mit dieser Unterstützungserklärung muss dann das Gemeindeamt der HWS-Gemeinde aufgesucht werden und vor dem Organwalter der Gemeinde unterschrieben (oder zuvor gerichtlich oder notariell beglaubigt) werden.

Die Gemeinde bestätigt im Anschluss, dass die unterstützungswillige Person am Stichtag in der Wählerevidenz eingetragen ist. Das Formular lässt sich einerseits auf der jeweiligen Website des jeweiligen Kandidaten herunterladen bzw. es liegen auf den Gemeinden Blanko-Formulare auf. Beim jeweiligen Gemeindeamt/Magistrat braucht es einen Lichtbildausweis.

Die Unterstützungserklärung muss man in der Regel selbst an den zustellungsbevollmächtigten Vertreter des jeweiligen Kandidaten übermitteln. Die konkrete Adresse dafür steht auf den Websites der Kandidaten.

Auslandsösterreicher erhalten von der Gemeinde, in der sie in der Wählerevidenz eingetragen sind, auf Wunsch Auslandsunterstützungserklärungen zugesendet. Musterschreiben für diese Auslandsunterstützungserklärungen findest du unter folgendem Link in Kürze ein Muster dieser Erklärung:

https://www.bmi.gv.at/412/drucksorten.aspx

Wahlkalender

Ein vom Bundesministerium für Inneres erstellter, umfangreicher Wahlkalender wurde bereits veröffentlicht und kann hier heruntergeladen werden:

Wahlbehörden

Bei der Durchführung der Bundespräsidentenwahl werden auf allen Ebenen die Wahlbehörden (Sprengelwahlbehörden, Gemeindewahlbehörden, Bezirkswahlbehörden, Landeswahlbehörden sowie die Bundeswahlbehörde) in jenen Zusammensetzungen tätig, in denen sie seit der zuletzt durchgeführten Nationalratswahl im Amt sind.

Drucksorten

Unter folgendem Link des Bundesministeriums für Inneres findest du sämtliche Drucksorten, die – soweit technisch möglich – ausfüllbar und speicherbar angeboten werden:

https://www.bmi.gv.at/412/drucksorten.aspx

Informationsveranstaltungen zur “Bundespräsidentenwahl”

Über die Kommunalakademie NÖ gibt es auch für diese Wahl wieder eine Info-Veranstaltung mit Ing. Joachim Weninger vom Amt der NÖ Landesregierung (Abt. Staatsbürgerschaft & Wahlen)

Termine:

31. August 2022 – Stadtsaal Hollabrunn, Josef-Weislein-Straße 11, 2020 Hollabrunn
01. September 2022 – Römerhalle Mautern, Am Limes 1, 3512 Mautern
02. September 2022 – Seminarhotel Steinberger, Hauptstraße 52, 3033 Altlengbach
05. September 2022 – Bettfedernfabrik, Kultur- und Eventcenter, Kulturstraße 1, 2522 Oberwaltersdorf
06. September 2022 – Stadtsaal Waidhofen/Thaya, Franz Leisser Straße 2, 3830 Waidhofen/Thaya
07. September 2022 – Steinfeldzentrum, Kirchenplatz 7, 2624 Breitenau – AUSGEBUCHT!
08. September 2022 – Schloss Hotel Zeillern, Schloss-Straße 1, 3311 Zeillern – AUSGEBUCHT!
09. September 2022 – Hotel Therme Laa, Thermenplatz 3, 2136 Laa/Thaya

Inhalte:

Neuerungen – Wahlrechtsänderungsgesetz
Wahlbehörden bei der Bundespräsidentenwahl 2022
Ausstellung der Wahlkarten
Versendung der Wahlkarten
Aufgaben der Gemeinde bis zum Wahltag
Wahldrucksorten
Sitzungen der Wahlbehörden
E-Learning Tool
Hauskundmachungen
Auslandsösterreicher – Briefwahlkarten
Diverse Punkte der Wahldurchführung

Dauer:

09.00 – 12.00 Uhr

Kosten:

€ 56,– je Teilnehmer

Sie werden ersucht, für jede(n) TeilnehmerIn den Kostenbeitrag vor Beginn der Veranstaltung auf das Konto bei der HYPO NOE Landesbank für NÖ und Wien AG
IBAN: AT98 5300 0011 5509 2218
lautend auf Kommunalakademie Niederösterreich einzuzahlen.
Bitte geben Sie als Zahlungsreferenz auf jeden Fall folgende Nummer an: 2/922+81601.

Seitens des Veranstalters wird zu einem gemeinsamen Mittagessen eingeladen.
Eine Anmeldung vor Kursbesuch ist unbedingt erforderlich!

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