Innenminister Gerhard Karner hat nun eine umfassende Wahlrechtsreform auf den Weg gebracht: Erstens soll es zukünftig auch bei Bundeeswahlen schneller aussagekräftige Ergebnisse geben, weil Wahlkarten gleich direkt in den Sprengeln ausgezählt werden. Weiters soll indirekt ein Vorwahltag eingeführt werden, indem nämlich bei der Abholung der Wahlkarte diese auch gleich am Gemeindeamt ausgefüllt und abgegeben werden kann. Und für uns in den Gemeinden besonders wichtig: Der Samstag als Eintragungstag für Volksbegehren wird ersatzlos gestrichen.
Das Thema “Reform der Volksbegehren” ist den Gemeindechefs in den letzten Jahren besonders am Herzen gelegen: Schließlich ist zwar die Anzahl der Begehren enorm angestiegen, aber es hat kaum Menschen gegeben, die die verlängerten Samstagöffnungen in Anspruch genommen haben, wie diese Aufzeichnungen aus der Gemeinde Ardagger belegen – vom letzten Eintragsungszeitraum, bei dem 7 Begehren aufgelegt waren:

Die bisherige gesetzliche Regelung der Eintragungszeiten:
- Die Eintragungszeiten für ein Volksbegehren werden von den Gemeinden, wie bei jedem Volksbegehren, neu festgelegt.
- Sie sind österreichweit nicht einheitlich. Jedenfalls sind die Eintragungslokale zu folgenden Zeiten geöffnet:
- Montag bis Freitag 8.00 bis 16.00 Uhr
- Samstag & Sonntag 8.00 bis 12.00 Uhr *) Zeitraum kann bei Gemeinden bis 2.500 EW auf jeweils 2h verkürzt werden
- an zwei Werktagen zusätzlich bis 20.00 Uhr
Dagegen – vor allem gegen die Samstag&Sonntag Eintragng – wurde massiv angekämpft:

Vor allem durch die gute Zusammenarbeit und Gespräche mit Innenminister Gerhard Karner – selbst einst Bürgermeister von Texingtal – ist eine Gesetzesänderung, die eine Schließung der Eintragungstage am Samstag vorsieht, nun bereits in Begutachtung. Angestrebt wird ein Beschluss in der nächsten Sitzung des Verfassungsausschusses Ende Jänner 2023.
“Die Möglichkeit der elektronischen Signatur erspart mittlerweile immer mehr Bürgerinnen und Bürgern den Gang zum Gemeindeamt, wenn sie ein Volksbegehren unterzeichnen möchten. Deswegen ist diese Reform sogar eine Verwaltungsvereinfachung. Die Möglichkeit der demokratischen Mitbestimmung ist weiter und mehr denn je gegeben. Unser Innenminister Gerhard Karner hat das erkannt und jetzt auch den Schritt zur Reform gesetzt!” sagt Präsident Bgm. DI Johannes Pressl.
Wahlrecht wird generell reformiert – was sich sonst noch ändert:
Bei Wahlen wird es künftig schneller aussagekräftige Ergebnisse geben. Dieses Ziel verfolgt die Wahlrechtsnovelle von ÖVP und Grünen. Demnach wird ein großer Teil der Wahlkarten in Zukunft bereits am Wahlsonntag ausgezählt. Ebenfalls neu ist, dass indirekt ein Vorwahltag eingeführt wird. Man wird nämlich in jeder Gemeinde bei der Abholung der Wahlkarte diese auch gleich ausfüllen und abgeben können.
Maßnahmen wirksam ab 2024
Die Urnengänge hatten ihren Namen zuletzt schon kaum noch verdient, denn immer mehr Österreicher:innen entschieden sich für die Briefwahl. Das derzeit gültige Regelwerk hatte jedoch den Nachteil, dass der überwiegende Teil der Wahlkarten nicht mehr am Wahlsonntag ausgezählt werden konnte, wodurch das Ergebnis am Wahltag immer mit Unsicherheiten behaftet war und man auf die Briefwahl-Prognosen der Hochrechner angewiesen war. Der allergrößte Teil der Briefwahlstimmen wird etwa bei Nationalratswahlen am Montag von den Bezirkswahlbehörden ausgezählt. Am Donnerstag werten dann noch die Landeswahlbehörden die am Sonntag in einem beliebigen Wahllokal abgegebenen Briefwahlstimmen und die in “fremden” Wahlkreisen abgegebenen (nicht vorher ausgefüllten) Wahlkarten aus.
Änderungen auch für Wahlkarten
Nunmehr kommt es zu einer entscheidenden Änderung. Alle Wahlkarten, die bis Freitag vor der Wahl 17 Uhr eintreffen, werden künftig noch am Wahltag mit den übrigen Stimmen gemeinsam im Sprengel ausgezählt. Nur jene, die später ankommen, werden erst am Montag ausgewertet.
Erleichtert wird die Briefwahl auch, unter anderem indem indirekt ein zweiter Wahltag eingeführt wird. Wenn man seine Wahlkarte abholt, kann man künftig ab drei Wochen vor dem Urnengang auch gleich vor Ort in einer Wahlzelle abstimmen. Diese Option gab es bisher nur in Statutarstädten, nunmehr in jeder Gemeinde.
Neu ist mit der Novelle auch, dass die traditionellen Aushänge, wie viele Personen in einer bestimmten Wohnung wahlberechtigt sind, bald der Vergangenheit angehören. Ausgeschildert werden muss noch, dass bzw. wann eine Wahl stattfindet. Zudem kann man online via elektronischer Signatur nachforschen, ob man im Wählerverzeichnis geführt wird.