Der Landtag von Niederösterreich hat in seiner Sitzung vom 25. Juli 2022 das NÖ Strompreisrabattgesetz (NÖ SPRG) überparteilich beschlossen. Damit soll ein zielgerichteter Ausgleich zur Teuerung der letzten Monate in den NÖ Haushalten erfolgen. Der blau-gelbe Strompreisrabatt entlastet alle Niederösterreichinnen und Niederösterreicher, die zum Stichtag 01. Juli 2022 ihren Hauptwohnsitz in Niederösterreich hatten und Stromkosten zu tragen haben. Jeder Haushalt kann einen Antrag um Förderung im Zuge des blau – gelben Strompreisrabatts stellen. Die Höhe der Entlastung ist von der Anzahl der Haushaltsmitglieder abhängig...
Die Antragstellung durch die Bürgerinnen und Bürger soll grundsätzlich online erfolgen, da ein Großteil der Niederösterreichinnen und Niederösterreicher Zugang zu elektronischen Medien haben. Da jedoch nicht jede Bürgerin oder jeder Bürger mit neuen Technologien vertraut ist und vielleicht auch keine Hilfe durch technisch versierte Verwandte oder Freunde in Anspruch nehmen kann, wird es vereinzelt Fälle geben, in denen die Bürgerinnen und Bürger die Gemeinden vor Ort um Mithilfe bei der Antragstellung ersuchen werden. In diesen Fällen bitten wir Dich um Unterstützung und dürfen daher kurz über den blau-gelben Strompreisrabatt informieren.
Alles über den blau-gelben Strompreisrabatt
Wer wird vom Land NÖ unterstützt?
- Alle Personen, die zum Stichtag 01. Juli 2022 ihren Hauptwohnsitz in Niederösterreich hatten und Stromkosten zu tragen haben.
Wie bekommt der Haushalt die Förderung?
- Das Land NÖ richtet unter www.meinlandhilft.at eine zentrale Website ein, auf der Sie sämtliche Informationen und Dokumente, wie Antragsformulare oder Richtlinien finden. Es ist eine Online-Antragstellung erforderlich. Dabei ist zwischen 2 Varianten zu unterscheiden:
Variante 1:
Ist der Haushalt Kunde von EVN, Verbund oder Wien Energie, dann erfolgt die Antragstellung direkt auf der Website des jeweiligen Energiever-sorgungsunternehmens. Bei der EVN ist eine Antragsstellung bereits jetzt möglich, Verbund und Wien Energie starten mit 26. September 2022.
Variante 2:
Der Haushalt ist entweder nicht Kunde bei EVN, Verbund oder Wien Energie, sondern bei einem anderen Stromlieferanten oder er hat keinen eigenen Stromlieferungsvertrag und trotzdem Stromkosten zu tragen. Darunter sind zum Beispiel Mieterinnen und Mieter zu verstehen, die aufgrund ihrer Betriebskostenabrechnung Stromkosten zu tragen haben, oder auch Bewohnerinnen und Bewohner in spezifischen Wohnformen (Betreutes Wohnen, Studentenheime oder ähnlich gelagerte Konstellationen). Falls das der Fall ist, erfolgt die Antragstellung ab 1. September 2022 beim Land NÖ.
Wie hoch ist die Förderung?
Der Rabatt ist abhängig von der Anzahl der hauptwohnsitzgemeldeten Personen im Haushalt (inklusive der Antragstellerin oder des Antragstellers) und beträgt für
1 Person € 169,58
2 Personen € 272,36
3 Personen € 374,44
4 Personen € 415,80
5 Personen € 457,07
jede weiter Person € 41,27
Wie lange kann die Förderung beantragt werden?
Bei EVN, Verbund und Wien Energie kann bis 31. März 2023 um Förderung angesucht werden, beim Land NÖ bis 30. September 2023.
Wie können die Gemeinden die Antragsteller unterstützen?
Bürgerinnen und Bürger können sich an die Gemeinden mit der Bitte um Unterstützung (z.B. Ausfüllen des Antragsformulars) wenden. Hier ersuchen wir dich um deine Mithilfe.
Was ist dabei zu beachten:
- Was braucht die Bürgerin oder der Bürger zur Einreichung:
- Ausweis (zur Legitimation, falls die Bürgerin oder der Bürger am Gemeinde-amt nicht persönlich bekannt ist).
- Stromrechnung oder Stromliefervertrag
- Bankverbindung
- Es wird empfohlen, dass der Antragsteller einen aktuellen Meldezettel bei sich hat.
- Was muss bei der Erstellung des Förderantrages beachtet werden:
- Die Antragsstellung erfolgt grundsätzlich online. Hier ersuchen wir die Gemeinde, die Einreichung für die Bürgerin oder den Bürger durchzuführen.
- Es gibt 4 unterschiedliche Einreichstellen
- EVN
- Verbund
- Wien Energie
- Land NÖ
Beim Formular des Landes NÖ ist eine E-Mail-Adresse als Pflichtfeld vorgegeben. Um den Antrag für Bürgerinnen und Bürger ohne eigene E-Mail-Adresse fertigstellen zu können, ersuchen wir die Gemeinden, hier wie folgt vorzugehen:
Es gibt im Antragsformular einen Punkt „Kontaktinformationen“. Das Hakerl bei „Zur Vereinfachung des Verfahrens bin ich mit der elektronischen Kommunikation per E-Mail einverstanden“ wegzuklicken. Das Feld Email kann dann leergelassen werden. Der Antrag wird online eingereicht, jedoch die weitere Kommunikation (Bestätigungs-schreiben, Gewährungsschreiben, etc.) erfolgt per Post direkt mit dem Antragsteller bzw. der Antragstellerin.
Nach Fertigstellung des Antrags bitte das Formular als pdf ausdrucken und von der Bürgerin bzw. dem Bürger unterfertigen lassen. Wir ersuchen, diese Vorgehensweise nur dann zu wählen, wenn auch keine E-Mail-Adresse nahe stehender Personen der Antragstellerin bzw. des Antragstellers (z.B. Sohn, Tochter, Enkel, Freunde…) verwendet werden kann. Weiters bitten wir dich, nach Absenden des Förderantrages der Bürgerin oder dem Bürger mitzuteilen, dass sie oder er in den nächsten Tagen eine postalische Empfangsbestätigung erhält.
Für Rückfragen steht unter anderem das Land NÖ unter der Telefonnummer 02742/9005-15600 gerne zur Verfügung. Auf www.meinlandhilft.at gibt es unter anderem einen Online-Ratgeber und eine Liste häufig gestellter Fragen (FAQ) zum blau-gelben Strompreisrabatt.