Ukrainekrise – Gemeindeinfo – Update 11.03.

Die Themen: Grundsätzliches zur Aufnahme und Registrierung; Flüchtlingskinder in NÖ. Kindergärten und Schulen; Grundversorgungsleistungen für Flüchtlinge (bei organisierter & individueller Unterbringung) & Sujets von “NÖ HILFT” für die Gemeindezeitung und Homepage.

Laut der „Internationalen Organisation für Migration“ sind bereits 2,3 Millionen Menschen aus ihrer Heimat UKRAINE geflohen. Aktuell wird von ca. 50.000 bis 100.000 notwendigen Quartieren österreichweit ausgegangen. Auf Niederösterreich werden davon ca. 20% des Bedarfes entfallen. Derzeit sind in etwa 5.000 bis 7.000 Plätze von Organisationen und Privaten für unser Bundesland eingemeldet worden. Auf deren Eignung wurden diese allerdings noch nicht alle geprüft. An die Gemeinden ergeht die Bitte, auch weiter bei der Quartiersuche behilfich zu sein und dann aber auch vor allem beim Ankommen, bei der Registrierung und allen Themen behilfich zu sein, die für die Flüchtlinge neu zu regeln sind. U.a. wird vor allem die Kinderbetreuung und die Schule ein großes Thema werden.

Aufnahme und Registrierung von Flüchtlingen

Grundsätzlich erfolgt eine Aufnahme und Registrierung nur in den Aufnahmezentren des Landes:

Unterstützung bei der Aufnahme durch die Gemeinden

Um die Menschen, die bereits in Niederösterreich eingetroffen und privat untergekommen sind, nicht nochmals in ein Aufnahmezentrum schicken zu müssen, wird ersucht, die Personen bei nachstehenden Schritten am Gemeindeamt zu unterstützen.

  • Prüfung der Identität (Reisepass, Lichtbildausweis)
  • Anmeldung im ZMR
  • Ausfüllen eines vorgesehenen Erhebungsbogens und Eröffnung eines inländischen Bankkontos oder Angabe einer Bankverbindung einer Vertrauensperson (erforderlich für eine Leistungsgewährung) in Kopie –>Der Erhebungsbogen kommt von der BH und wird dann wieder an die BH übermittelt!
  • Anmeldung zur Krankenversicherung – medizinischer Check wird nachträglich durchgeführt (Bezüglich der Krankenversicherung ist noch nicht klar, wie die betroffenen Fremden zu einer E-Card oder einem E-Card/Ersatzbeleg kommen. Bis auf weiteres sollte hier persönlich bei der Bezirksstelle der ÖGK vorgesprochen werden)
  • Abfrage wegen Hunden und Haustieren, sollten diese mitgebracht worden sein und Anmeldung
  • Die Gemeineden werden gebeten, auch die Berufe oder besondere Qualifikationen abzufragen, um für weitere Organisationsaufgaben auf Personen mit einschlägigen Kenntnissen (Dolmetsch, Pädagogik u.a. ) allenfalls zurückgreifen zu können.

Kinder in NÖ Bildungseinrichtungen

In Niederösterreichs Kindergärten und Schulen werden bereits vereinzelt aus der Ukraine geflohene Kinder betreut. Aus dem NÖ Bildungsressort heißt es, dass die Zahl derzeit noch im unteren zweistelligen Bereich liege. Zur Verfügung gestellt wurden den Pädagoginnen bereits Informationen und Handlungsanleitungen, eine Hotline für organisatorische und pädagogische Belange wurde eingerichtet. Den Kindergärten wurde ein umfassendes Informationsblatt mit konkreten Fragestellungen und Impulsen für mögliche altersgerechte Antworten zum Geschehen in der Ukraine gesendet.

27 interkulturelle Mitarbeiter in Niederösterreich sprechen ukrainisch-verwandte Sprachen und stehen für die Unterstützung der geflüchteten Kinder vor Ort im Kindergarten bereit. Über die App Kidsfox kann mit den Eltern in Ukrainisch kommuniziert werden. Zudem gibt es auch ein Videodolmetschangebot, das in Ukrainisch aufgestockt wird

Generell werden die Gemeinden gebeten, schon jetzt die verfügbaren Kindergarten- und Schulplätze in Abstimmung mit den Leitungen im Auge zu haben.

Grundversorgungsleistungen/Unterbringung/Quartiere

Grundsatz: Aufenthaltsrecht gewährt

Vom Europäischen Rat wurde der Durchführungsbeschluss über den vorübergehenden Schutz für Menschen, die wegen des Krieges aus der Ukraine geflohen sind, angenom­men. Die Bundesregierung erlässt nun darauf aufbauend eine Verordnung gemäß § 62 AsylG, mit der den betroffenen ukrainischen Flüchtlingen ein vorübergehendes Auf­enthaltsrecht im Bundesgebiet gewährt wird. Bis zum Inkrafttreten dieser Verordnung (voraussichtlich Anfang kommender Woche) ist der Aufenthalt im Bundesgebiet geduldet. Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl hat den Flüchtlingen (Vertriebenen) das Aufenthaltsrecht durch Ausstellung eines Ausweises zu bestätigen.

Hilfsbedürftige ukrainische Kriegsflüchtlinge haben bereits jetzt sowie insbesondere nach Erlassung der Verordnung der Bundesregierung Anspruch auf verschiedene Grundversor­gungsleistungen nach dem NÖ Grundversorgungsgesetz. Die Unterbringung der hilfsbe­dürftigen Flüchtlinge erfolgt in diesem Zusammenhang entweder in organisierten Unter­künften (organisierte Unterbringung) oder individuellen Unterkünften (private Unterbrin­gung).

VARIANTE I: Organisierte Unterbringung (Eher größere Quartiere von institutionellen Trägern)

Dafür wird zwischen dem Land NÖ und dem Unterkunftsbetreiber ein Leistungsvertrag abgeschlossen, auf dessen Grundlage die Geflüchteten vom Unterkunftsbetreiber entsprechend untergebracht und verpflegt werden.

  • Pro untergebrachtem Flüchtling erhält der Vertragspartner des Landes einen Tagsatz von max. € 21,-. Mit diesem Tagsatz hat der Betreiber sämtliche Kosten für die Unterbringung, Verköstigung und sonstigen zahlreichen vertraglichen Auflagen zu übernehmen.
  • Dabei unterscheidet man zwischen Vollversorgung- und Selbstversorgungsunterkünften.
    • Bei der Vollversorgung wird das Essen zur Verfügung gestellt und bekommt der Fremde ein monatliches Taschengeld (€ 40,-).
    • Bei der Selbstversorgung erhält der Fremde ein tägliches Essensgeld (€ 6,-), das vom Vertragspartner ausbezahlt wird und somit vom Tagsatz in Abzug gebracht wird.
  • Neben Unterbringung und Verpflegung erhalten die Flüchtlinge wie auch bei der individuellen Unterbringung insbesondere
    • Schulbedarfszuschuss für Schulkinder –> € 200,- pro Kind und Jahr
    • Bekleidungshilfe –> € 150,- pro Person und Jahr (beides v. Betreuungsorg. in Unterkünften ausbezahlt)
  • Krankenversicherung

Falls hier Interesse besteht, wende Dich bitte an:

NÖ HILFT
noehilft@noel.gv.at
Hotline +43 (0) 2742/9005 – 15000

In diesem Fällen wird das Land NÖ mit Dir einen Betreuungsvertrag abschließen. Unter https://www.noe.gv.at/noe/SozialeDienste-Bera-tung/Grundversorgung.html kannst du dich über die Rahmenbedingungen und Voraussetzungen erkundigen.

Suchen ukrainische Flüchtlinge, die keinen Asylantrag stellen, eine organisierte Unterkunft, können sie sich insbesondere auch an folgende Stelle wenden.

Quartierszuweisungs-Hotline (QZH) der BBU des Bundes
Tel.: +43 1 2676 870 9462 (24h/7)
E-Mail: quartierszuweisung.ukraine@bbu.gv.at

Die vom Bund aufgenommenen ukrainischen Flüchtlinge werden dann vom Bund dem Land Niederösterreich zur Versorgung zugewiesen.

VARIANTE II: Individuelle Unterbringung (kleinere Quartiere – besonders auch von Privatpersonen oder Gemeinden)

In den letzten beiden Wochen haben bereits zahlreiche ukrainische Flüchtlinge in den Be­zirken bei Freunden, Verwandten oder über Initiativen von Ehrenamtlichen in privaten Wohnungen Unterkunft genommen, wo sie in weiterer Folge bleiben können bzw. wollen. Damit diese Flüchtlinge, die in privaten Wohnungen Unterkunft genommen haben (indivi­duelle Unterbringung), sehr rasch und unbürokratisch in den Genuss der angesprochenen Grundversorgungsleistungen kommen können, müssen sie bei den Bezirksverwaltungs­behörden um Gewährung der Grundversorgungsleistungen für individuelle Unterbringung ansuchen. Die Anträge können bei den Bezirksverwaltungsbehörden nach deren Vorga­ben auch über die Gemeinden eingebracht werden. Seitens der Bezirksverwaltungsbehör­den ergehen dazu an die Gemeinden entsprechend Detailinformationen. Erhebungsbögen werden von den Bezirksverwaltungsbehörden zur Verfügung gestellt werden. (siehe auch ganz oben in diesem Blogbeitrag)

Folgende wesentlichen Grundversorgungsleistungen sind bei individueller Unterbringung für hilfsbedürftige Flüchtlinge vorgesehen:

  • Verpflegungsgeld (monatlich)
    • € 215,- für Erwachsene
    • € 100,- für Minderjährige
  • Mietzuschuss (monatlich) bis zur Höhe der tatsächlichen Mietkosten
    • max. € 300,- für Familien (ab zwei Personen)
    • max. € 150,- für Einzelpersonen
  • Schulbedarf für Schulkinder
    • € 200,- pro Kind und Jahr
  • Bekleidungshilfe
    • € 150,- pro Person und Jahr
  • Krankenversicherung

Die Geldleistungen werden von den Bezirksverwaltungsbehörden bei Gewährung der Leistungen grundsätzlich auf ein angegebenes Konto überwiesen..

Bereitstellung von Wohnraum für ukrainische Flüchtlinge >> hier noch einen Detailunterlage für alle, die Wohnraum zur Verfügung stellen wollen:

Informationen und Logos für die Gemeindezeitung und die Homepage

Bitte geben Sie diese Informationen an die Bevölkerung auch in Ihren Medien weiter!

HOMEPAGEBUTTON

Dieser sollte bitte auf www.noehilft.at verlinken!

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