Verpflichtungen für Hundehalter – was auf die Gemeinden nun zukommt

Ab 1. Juni 2023 müssen neue Hundehalter einen mit drei Theoriestunden verbundenen Sachkundenachweis erbringen, zusätzlich dürfen nur höchstens fünf Hunde pro Haushalt gehalten werden.

Was den – der Periphrase nach „besten Freund des Menschen“ – betrifft, so kommen im nächsten Jahr einige gravierende Novellierungen im Hundehaltergesetz auf die Besitzer von Vierbeinern zu. Die Änderungen sollen laut NÖ Gemeindebund-Präsident Johannes Pressl vor allem zu mehr Sicherheit im Haushalt und auf Niederösterreichs Straßen sorgen: „Die Hundehaltung hat in den vergangenen Jahren stark zugenommen. Um das Zusammenleben mit Mensch und Vierbeiner auch in Zukunft zu gewährleisten, braucht es Sicherheitsvorkehrungen und klare Regelungen im Umgang mit den Vierbeinern. Diese werden durch den Sachkundenachweis und die Haftpflichtversicherung ermöglicht.“ Auch Personen, die zum Zeitpunkt des in Krafttretens der Novelle bereits einen Hund halten, müssen binnen zwei Jahren (also bis spätestens 01. Juni 2025) den Nachweis einer (angepassten) Haftpflichtversicherung erbringen. Damit soll gewährleistet werden, dass in Hinkunft möglichst alle Schadensfälle versicherungsmäßig abgedeckt sind.

Forderungen des NÖ Gemeindebundes umgesetzt

Auf Nachdruck des NÖ Gemeindebundes sind viele Forderungen in die Novelle geflossen, etwa die, dass die Gemeinden bei Fehlen eines Sachkundenachweises kein Hundehalteverbot auszusprechen haben. „Dies hätte für unsere Kommunen für einen großen Mehraufwand gesorgt. Denn uns war von Beginn weg wichtig, dass der ohnehin schon große Druck auf die Gemeindeverwaltung nicht überhandnimmt. Umso wichtiger ist uns, dass wir mit automatisierten Abfragen aus einem zentralen Hunde- und Tierregister  diesen Aufwand in naher Zukunft auf ein absolutes Minimum reduzieren wollen. Dazu sind wir mit den EDV-Anbietern in Niederösterreich in Kontakt, um die besten Lösungen zu finden, sind aber auch angewiesen auf die Mithilfe der Bundesregierung, die wir dringend fordern.“

Änderungen im Überblick

Auffällige Hunde

Hundehalter bzw. Hundehalterinnen von bereits auffälligen Hunden sollen bei einem weiteren Beißvorfall zu einer zusätzlichen Nachschulung verpflichtet werden (sog. „Wiederholungstäterregelung“).

Meldung der Hundehaltung

In Zukunft müssen in Niederösterreich alle (neu angeschafften) Hunde bei der Gemeinde gemeldet werden. Diese Meldung muss bestimmte Nachweise enthalten. Neben den Generalien des Halters und der Halterin und der Person, die den Hund abgibt, und die Daten des Hundes, muss auch ein Nachweis über die allgemeine Sachkunde sowie der Abschluss einer Haftpflichtversicherung vorgelegt werden.

Bei der Haftpflichtversicherung wird eine pauschalierte Mindestversicherungssumme von 725.000 Euro vorgeschrieben. Der Abschluss einer entsprechenden Versicherung ist bei der Anmeldung des Hundes nachzuweisen. Die größte Anlaufstelle, um den Sachkundenachweis zu erbringen, ist der Österreichische Kynologenverband (ÖKV). Unter folgendem Link findest du u.a. Vorschriften zur Hundehaltung:

DOWNLOADS

Die allgemeine Sachkunde soll dem Hundehalter bzw. der Hundehalterin Grundkenntnisse über die Hundehaltung vermitteln. Der Umfang dieser Information wurde mit drei Stunden festgelegt und muss bei einem Tierarzt und bei einer fachkundigen Person absolviert werden. Für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential und für auffällige Hunde wurden die Reglungen im Wesentlichen beibehalten.

Obergrenze

Durch die Novelle wurde eine Obergrenze von fünf Hunden pro Haushalt festgelegt. Bei Zuwiderhandeln gegen diese Bestimmung ist ein Hundehalteverbot durch die Gemeinde auszusprechen.

Übergansbestimmung

Da die Novelle erst am 01. Juni 2023 in Kraft tritt, gelten die nun beschlossenen Änderungen grundsätzlich nur für jene Hunde, die neu (also ab dem 01. Juni 2023) in der Gemeinde gehalten werden.

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