Was mit dem Hundehaltegesetz NEU auf die Gemeinden zukommt

Mit den rasant steigenden Hundezahlen in NÖ steigt auch der Regelungsbedarf. Daher sind diese Änderungen ein notwendiger Schritt, um ein Zusammenleben im Miteinander in den Gemeinden weiterhin sicherstellen zu können. Welche das sind und was vor allem auf die Gemeinden damit zukommt, verrät NÖ Gemeindebund-Jurist Christian Brückler im Video…

Bereits im Vorjahr wurde vom NÖ Landtag eine Novelle des NÖ Hundehaltegesetzes beschlossen. Dessen wesentliche Änderungen treten nun mit 1. Juni 2023 in Kraft. Die Novelle enthält folgende wesentliche Inhalte:

  • Meldepflicht für alle ab 1. Juni 2023 neu gehaltenen Hunde bei der örtlich zustän-digen Gemeinde samt Vorlage von Nachweisen
  • Allgemeiner Sachkundenachweis (Fristerstreckung möglich) und Haftpflichtversiche-rung (mit Mindestversicherungssumme) für jeden Hundehalter verpflichtend
  • Menschen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Novelle bereits einen Hund halten, müssen binnen zwei Jahren (also bis spätestens 1. Juni 2025) eine (angepasste) Haft-pflichtversicherung nachweisen
  • Festlegung einer Obergrenze von grundsätzlich maximal fünf Hunden (sachlich begründbare Ausnahmen möglich; z.B. junge Hunde oder Ausnahmeregelung im § 7)
  • Adaptierung der Verwaltungsstrafbestimmungen und Übergangsregelungen
    Für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential und auffällige Hund gilt weiterhin, dass die Hundehalter den erweiterten Sachkundenachweis im Ausmaß von zehn Stunden nachzuweisen bzw. zu erbringen haben.
    Ab 1. Juni 2023 tritt auch die NÖ Hundehalte-Sachkundeverordnung 2023 in Kraft. Damit er-folgen nähere Ausführungen zum Inhalt und Umfang der allgemeinen und erweiterten Sachkunde.

Hier kannst du dir die Bestätigung über die allgemeine & erweiterte Sachkunde downloaden:

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