Was sich nun bei den Novellen der NÖ Gemeindeordnung & STROG ändert

Mit 27. Jänner (LGBl. Nr. 10/2026) ist der überwiegende Teil der Novelle zur NÖ Gemeindeordnung 1973 (NÖ GO 1973) und dem NÖ Stadtrechtsorganisationsgesetz (STROG) offiziell in Kraft getreten. Beschlossen wurde das umfangreiche Reformpaket bereits im November 2025 vom Niederösterreichischen Landtag. Ziel ist eine praxistauglichere, modernisierte Rechtsgrundlage für die tägliche Arbeit in Gemeindeverwaltungen – verbunden mit einer Vielzahl an Erleichterungen und Klarstellungen für unsere Gemeindefunktionäre.

Der Gesetzgeber hat zentrale Bereiche neu geregelt und vereinfacht: Vom digitalen Verwaltungshandeln über die Protokollierungspflichten bis hin zu neuen Veröffentlichungsvorgaben. Auch erste Schritte in Richtung vollständiger digitaler Kommunikation mit der Gemeindeaufsicht wurden gesetzt.

Digitalisierung und Vereinfachung im Fokus

Besonderes Augenmerk liegt in der Novelle auf der Verwaltungsvereinfachung. Klargestellt wurde etwas, dass Gemeinderätinnen und Gemeinderäte Sitzungsunterlagen künftig auf Wunsch auch elektronisch erhalten können. Eine elektronische Übermittlung von Voranschlag und Rechnungsabschluss ersetzt die bisher verpflichtende physische Vorlage. Gleichzeitig entfällt die Nachsichtsregelung bei fälligen Abgabenschulden aufgrund Unbilligkeit – eine Harmonisierung mit bestehenden landes- und bundesrechtlichen Vorgaben.

Ein spürbarer Digitalisierungsschub wird auch durch die Einführung neuer Kundmachungspflichten spürbar: Ab 1. Juli 2026 müssen relevante Bekanntmachungen nicht nur an der Amtstafel, sondern verpflichtend zusätzlich auch online (z. B. auf der Gemeindehomepage) erfolgen. Mit 1. Jänner 2029 wird die Veröffentlichung von Verordnungen im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) Pflicht. Damit wird ein weiterer Schritt in Richtung Transparenz und Bürgernähe erreicht.

Zu veröffentlichen sind auch Voranschlag, Rechnungsabschluss und Gebarungseinschaubericht – ein weiterer Schritt zu mehr Transparenz in der Kommunalfinanzierung.

Änderungen bei Gemeinderat und Bürgermeister

Die Novelle bringt auch mehr Klarheit in Fragen zur Amtsausübung: Ein Bürgermeister ist künftig bereits mit der Wahl im Gemeinderat voll handlungsfähig – eine Angelobung ist weiterhin erforderlich, für die Amtsfähigkeit aber nicht mehr konstitutiv. Die Funktionsperiode des Gemeindevorstandes beginnt in Zukunft bereits mit der Wahl und endet mit der nächsten Wahl des Vorstands.

Stimmenthaltungen bei Abstimmungen sind nicht mehr zulässig. Diese gelten als Ablehnungen und sind entsprechend im Protokoll zu berücksichtigen – eine Maßnahme, die Entscheidungsprozesse vereinfachen und Transparenz steigern soll. Auch der Versand des Sitzungsprotokolls wurde mit einer klaren Frist versehen: Es muss spätestens am darauffolgenden Arbeitstag versandt werden.

Vereinfachungen bei Finanzen und Beteiligungen

Für gemeindenahe Kleinstkapitalgesellschaften wurde die Prüfpflicht deutlich entschärft – eine externe Prüfung ist nur mehr alle zwei Jahre notwendig. Weiters wurde die zulässige Darlehenslaufzeit bei der Finanzierung von Grundstücksankäufen verlängert und an jene bei Gebäuden angepasst. Das Haushaltskonsolidierungskonzept wurde präzisiert, der Kassenkreditrahmen rückwirkend mit 1. Jänner 2025 erweitert.

STROG: Anpassung an die Gemeindeordnung

Auch das NÖ Stadtrechtsorganisationsgesetz wurde in mehreren Punkten an die Gemeindeordnung angepasst. Die Zuständigkeit für die Bearbeitung von Anliegen nach dem Informationsfreiheitsgesetz liegt nun beim Magistrat. Das Initiativrecht sowie Regelungen zur Heilung von Zustellmängeln bei Einladungen zu Sitzungen wurden vereinheitlicht. Neu ist auch das generelle Einsichtsrecht von Gemeinderäten in Unterlagen nicht-öffentlicher Gemeinderatssitzungen.

Abschließend erweitert die Novelle die Unvereinbarkeitsbestimmungen für Prüfungsausschüsse und Kontrollausschüsse – zukünftig sind bei der Einschätzung familiärer Naheverhältnisse auch Lebensgemeinschaften und Stiefkinder zu berücksichtigen. Diese neue Regelung gilt jedoch erst ab der nächsten Gemeinderatswahl.

Das komplette Rundschreiben steht im INTERN-Bereich zur Verfügung

Keine verwandten Beiträge gefunden.

Beitrag teilen:

Das könnte Sie auch interessieren

So viele kommunale Projekte können in Österreich laut einer aktuellen Umfrage des @oesterreichischer_gemeindebund nicht ...

So viele kommunale Projekte können in Österreich laut einer aktuellen Umfrage des @oesterreichischer_gemeindebund nicht …

So viele kommunale Projekte können in Österreich laut einer aktuellen Umfrage des @oesterreichischer_gemeindebund nicht umgesetzt werden. Eine…

"Angenagter, Ihnen wird zur Last gelegt, Sie hätten an nem Ast gesägt!" 🌳 Wer kennt ihn nicht, diesen unvergesslichen S…

“Angenagter, Ihnen wird zur Last gelegt, Sie hätten an nem Ast gesägt!” 🌳 Wer kennt ihn nicht, diesen unvergesslichen Sketch von Otto Waalkes?…

Vorsicht ist geboten! 🚨 Aktuell häufen sich wieder Betrugsversuche via E-Mail, wie auch die NÖN berichtet. In diesem Fa…

Vorsicht ist geboten! 🚨 Aktuell häufen sich wieder Betrugsversuche via E-Mail, wie auch die NÖN berichtet. In diesem Fall wurden im Namen von…

Cyberkriminalität – Die dunkle Seite des Internets

Enkeltrick, Fake-Profile oder Phishing-Mails. Die Bedrohungslage verschärft sich deutlich. Betroffen sind sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen…

„Mann von der Straße“ als Gestalter der Gemeinde

Bürgermeister Stefan Lang aus Retz zeigt, wie seine langjährige Erfahrung bei der Polizei das Sicherheitsgefühl und den Zusammenhalt in seiner…
Respekt ist kein „Nice-to-have“. Sondern das Fundament, auf dem wir bauen. 🧱 Es ist die Basis für jede Diskussion, jede...

Respekt ist kein „Nice-to-have“. Sondern das Fundament, auf dem wir bauen. 🧱 Es ist die Basis für jede Diskussion, jede…

Respekt ist kein „Nice-to-have“. Sondern das Fundament, auf dem wir bauen. 🧱 Es ist die Basis für jede Diskussion, jeden Beschluss und jedes…
Dieses Zitat bringt es auf den Punkt: Respekt ist kein optionales „Extra“, sondern das Fundament, auf dem unser Gemeinwe...

Dieses Zitat bringt es auf den Punkt: Respekt ist kein optionales „Extra“, sondern das Fundament, auf dem unser Gemeinwe…

Dieses Zitat bringt es auf den Punkt: Respekt ist kein optionales „Extra“, sondern das Fundament, auf dem unser Gemeinwesen steht 🏛️🤝. In…

NÖ Gemeinden sparen bei der Infrastruktur: Blitzumfrage zeigt dringenden Handlungsbedarf

Zwischenergebnisse des Investitionsbarometers für Niederösterreich: Spardruck gefährdet Schulen, Kindergärten, Straßen, Wasserversorgung und die…