Kinderbetreuung – langjährige Forderung umgesetzt

Vereinbarung zur Kinderbetreuung wichtiger Schritt in richtige Richtung – Weitere Forderungen, wie Finanzierung der Assistenzkräfte und Sozialarbeiter endlich gelöst.

Im Rahmen der Landeshauptleutekonferenz wurden einige bildungspolitische Maßnahmen beschlossen, die von den Gemeinden seit langem gefordert wurden. Neben der 15a-Vereinbarung zur Kinderbetreuung wurde auch die Finanzierung der ganztägigen Schulformen verlängert und zusätzliche Mittel für Assistenzkräfte und Sozialarbeiter paktiert. Im Vorfeld der LH-Konferenz hat der Österreichische Gemeindebund die zahlreichen Forderungen rund um den Bildungsbereich an Bund- und Ländervertreter übermittelt. „Eine wesentliche Forderung der Gemeinden war mehr Geld für den Ausbau der Kinderbetreuung. Die nun fixierten 200 Millionen Euro sind ein erster wichtiger Schritt in die richtige Richtung. So stehen den Gemeinden nun um ein Drittel mehr Mittel zur Verfügung, um den Ausbau weiter voranzutreiben. Außerdem wurde nun klargestellt, dass es mehr Geld vom Bund für Assistenzkräfte und Sozialarbeiter in den Schulen und Kindergärten gibt. Auch die Finanzierung ganztägiger Schulformen wird neuerlich verlängert. Unser Druck auf Bund und Länder hat also Wirkung gezeigt“, betont Gemeindebund-Präsident Bürgermeister Alfred Riedl.
 
Die neue 15a-Vereinbarung enthält auch keine Vorgaben für einen Rechtsanspruch. Diesen hat der Österreichische Gemeindebund bereits vor einem halben Jahr einstimmig über alle Parteigrenzen hinweg abgelehnt. „Gut, dass unsere Bedenken nun auch von den Verantwortlichen in Bund und Ländern ernst genommen wurden. Der Rechtsanspruch hätte die Gemeinden nur in unnötige juristische Probleme geführt. Wichtiger ist es uns, gemeinsam rasch für einen weiteren Ausbau der Kinderbetreuungsangebote im ganzen Land zu sorgen“, erklärt Präsident Riedl. Weiters merkt Riedl an, dass es besser gewesen wäre die 15a-Vertragsverhandlungen von Beginn an mit dem Gemeindebund zu führen, „da die Gemeinden und Städte am Ende für den Ausbau zuständig sind und daher genau wissen, was vor Ort zu tun ist und auch gebraucht wird.“
 
Im Rahmen der LH-Konferenz wurden auch weitere bildungspolitische Maßnahmen im Sinne der Gemeinden fixiert. So werden die nicht abgeholten Mittel aus dem Bildungsinvestitionsgesetz in Höhe von 140 Millionen Euro verlängert. Der Bund stellt auch zusätzliche Mittel für den Bestand und den Ausbau ganztägiger Schulformen zur Verfügung. „Die fehlerhafte Konstruktion im Bildungsinvestitionsgesetz war von Anfang an die Anschubfinanzierung, da Bürgermeisterinnen und Bürgermeister ganz genau wissen, dass sie am Ende auf den Kosten sitzen bleiben. Langsam scheint dies auch bei den Verantwortlichen im Bund durchzusickern. Der Bestand bei ganztägigen Schulformen wird nun auch zusätzlich gefördert. Hätte man schon 2017 auf uns gehört, hätte man sich die vielen Diskussionsschleifen sparen können“, betont Präsident Riedl.  
 
Ein weiteres langjähriges Diskussionsthema ist die Finanzierung von Assistenzkräften und Sozialarbeiten an den Schulen. „Mit Rückendeckung durch ein juristisches Gutachten von Prof. Raschauer haben wir immer klargestellt, dass die Gemeinden nicht für das Personal an den Schulen zuständig sind. Dennoch wurden allzu oft die Kosten von Sozialarbeitern und Assistenzkräften auf die Gemeinden übertragen. Nun haben wir uns dem Ziel angenähert und Bund und Länder akzeptieren endlich, dass wir nicht für das Personal an den Schulen zuständig sind“, erklärt Riedl. So gibt es für Sozialarbeiter und Assistenzkräfte an den Schulen in Zukunft mehr Geld und Anstellung, Abwicklung und Organisation laufen über Bund und Länder.

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