Auf einen Blick: Die wichtigsten Termine für Gemeinden bis zur LTW 2023

Am 29. Jänner wählt Niederösterreich seinen Landtag. Wahlvorschläge müssen bis 23. Dezember eingebracht werden. Veröffentlichung bis spätestens 29. Dezember. Wahlkartenanträge bis maximal 27. Jänner möglich…

Erstmalig dürfen bei der kommenden Landtagswahl in nicht einmal mehr zwei Monaten nur Niederösterreichs Hauptwohnsitzer wählen. Schätzungsweise sind somit rund 1,3 Millionen Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher wahlberechtigt. Offizieller Stichtag der Wahl ist der 18. November.

Der 2. Dezember ist der erste Tag der Auflegung des Wählerverzeichnisses. Dieses muss fünf Werktage in einem allgemein zugänglichen Raum aufliegen. Binnen zehn Tagen ab Beginn der Einsichtsfrist können Berichtigungsanträge eingebracht werden.

Die Wahlvorschläge müssen am 23. Dezember, 13 Uhr ist der letztmögliche Zeitpunkt für die Einbringung von Landeswahlvorschlägen für das Ermittlungsverfahren auf Landesebene bei der Landeswahlbehörde. Die Veröffentlichung erfolgt spätestens am 29. Dezember.

Spätestens am 4. Tag vor der Wahl, somit am 25. Jänner, können Anträge auf Bestellung der Beisitzer und Ersatzbeisitzer für besondere Wahlbehörden eingebracht werden. Wahlkarten können bis zum 25. Jänner schriftlich beantragt werden. Am 27. Jänner ist um 12 Uhr der letztmögliche Zeitpunkt für mündliche Anträge zur Ausstellung einer Wahlkarte.

Alle für Gemeinden relevanten Termine und Details findest du in folgendem Wahlkalender anhand einer übersichtlichen Darstellung als Download:

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