Blau-gelber Strompreisrabatt: Praxistipps für die Gemeinden

Problemstellungen im Meldewesen: Was zu tun ist, wenn die Kinder ausziehen oder der Lebenspartner einzieht.

Die Umsetzung des blau-gelben Strompreisrabattes ist angelaufen und in der Praxis ergeben sich für Dich in den Gemeinden bereits erste Fragestellungen – insbesondere in Bezug auf das Meldewesen. Helga Köck hat sich mit folgender Frage an uns gewandt:

Servus, ich finde leider keine Info was zu tun ist, wenn eine hauptgemeldete Person auszieht und sich an einer anderen Adresse hauptmeldet.

Wir haben die Frage an Rene Schütz , den zuständigen Experten der Abteilung Umwelt- und Energiewirtschaft des Amtes der NÖ Landesregierung weitergeleitet. Hier seine Antwort:

Wenn für einen Haushalt bereits der blau-gelbe Strompreisrabatt bewilligt wurde, so ändert sich durch einen Auszug einer Person nichts an der Förderhöhe. Die Förderhöhe bemisst sich gemäß dem NÖ Strompreisrabattgesetz (NÖ SPRG) nach der Haushaltsgröße zum 01.07.2022 – somit ist keine „Reduzierung bzw. Aliquotierung“ vorgesehen.

Wenn eine Person (z.B. Sohn oder Tochter) aus dem Haushalt auszieht, so kann diese Person einen eigenen neuen Förderantrag einbringen, wenn ein eigener Haushalt gegründet wird. Zu beachten ist, dass dies nur möglich ist, wenn die den Haushalt verlassende Person nicht bereits der Antragsteller beim „Erstantrag“ war. Wenn die ausziehende Person zu einem bereits bestehenden Haushalt dazu zieht, kann dies leider nicht berücksichtigt werden.“

Das Land Niederösterreich hat zu allen Fragen zum Strompreisrabatt unter folgender Nummer eine Hotline eingerichtet:

Strompreis-Rabatt Hotline: 02742 9005 15600

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