Die neue Ombudsstelle für Musikschulbeschwerden

Ein guter Anlass, um das NÖ Anti-Diskriminierungsgesetz und das NÖ Gleichbehandlungsgesetz für alle Bereiche der öffentlichen Verwaltung in Erinnerung zu rufen!

Die Gleichbehandlungsbeauftragte Claudia Grübler-Camerloher leitet die neu gegründete unabhängige Ombudsstelle für Musikschulbeschwerden. Vor kurzem gab sie bei einem Treffen mit Sprechern der Musikschulregionen einen Einblick in ihren Tätigkeitsbereich und präzisierte auch das NÖ Anti-Diskriminiserungsgesetz und das NÖ Gleichbehandlungsgesetz für die allgemeine Anwendung in den Gemeinden. Unten findest Du einen Videomitschnitt des Vortrages, eine Stellungnahme von NÖ Gemeindebund-Präsident Bgm. DI Johannes Pressl und die Folien des Vortrages.

Im Zusammenhang mit Vorwürfen gegen einen Musikschuldirektor im Weinviertel wurden in Niederösterreich Ende Dezember Maßnahmen für verstärkte Kontrollen ergriffen:

  1. Zum einen steht in jeder der sechs Bildungsregionen ein Schulqualitätsmanager für Musikschulen als Ansprechpartner seitens der Bildungsdirektion zur Verfügung. Die Schulqualitätsmanager für Niederösterreich werden im Rahmen der im Privatschul-Gesetz vorgesehenen Aufsicht in den Bildungsregionen jede Musikschule inspizieren.
  2. Zum anderen können sich Eltern, Schüler und Lehrer bei Wahrnehmungen, Beobachtungen und Missständen in ihrer Musikschule (oder bei persönlichen Erlebtem) an eine Ombudsstelle für Musikschulbeschwerden wenden.

Kontakt zur Ombudstelle für Musikschulbeschwerden:

Ing. Mag. Claudia Grübler-Camerloher
Tel.: 02742 / 9005 16 212
E-Mail: post.gbb@noel

Beratung & Unterstützung & Sensibilisierung & nächste Schritte

Hier steht Dir der Vortrag von Frau Ing. Mag. Claudia Grübler-Camerloher – als Videomitschnitt aus einer Konferenz mit Vertretern der Musikschulleitungen zur Verfügung.

Du bekommst einen Einblick in die Begrifflichkeiten und Grundsätze der Gleichbehandlung. Sie erläutert, welche Beschwerde-Themen in der Ombudsstelle behandelt werden. Und welche Arten von Diskriminierungsverboten es gibt. Weiters werden auch dienstrechtliche Folgen bei (sexueller) Belästigung aufgezeigt und was die Aufgaben von Führungskräften bei Anzeichen von Diskriminierung bzw. Belästigung sind. Über die Feiertage und den Jahreswechsel bis Mitte Jänner sind insgesamt rund 40 Beschwerden eingegangen.

Hier geht´s zum Videomitschnitt des Statements von NÖ Gemeindebund-Präsident Bgm. DI Johannes Pressl: „Die genannten Fälle sind für sich tragisch, sie sind zu verurteilen und sie müssen – wenn sich der jeweilige Verdacht weiter erhärtet – auch einer strafrechtlichen Verurteilung zugeführt werden. Und es muss jetzt alles getan werden, um derartige Übergriffe nicht wieder vorkommen zu lassen bzw. schon sehr früh für „Warnungen“ sensibilisiert und handlungsbereit zu sein! Das sind wir auch den 2000 hervorragenden Musikschullehrerinnen und -lehrern bzw. den über 50.000 Schülerinnen und Schülern schuldig, die mit hoher Verantwortung an einem Instrument ausgebildet werden.

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