Die ökosoziale Steuerreform: MEHR für Familien und für Menschen im ländlichen Raum. ENTLASTUNG für Arbeitende und Unternehmen. ANREIZE für umweltfreundliches Verhalten!

Die Einnahmen aus der CO2 Bepreisung werden bei der Steuerreform mit dem regionalen Klimabonus wieder an die Menschen zurückgegeben. Menschen im ländlichen Raum, wo der öffentliche Verkehr “ausgedünnt” und das Auto “alternativlos” ist, können mit bis zu € 200,– Klimabonus rechnen. Und auch für die regionale Landwirtschaft, Familien mit Kindern und Menschen, die für unser Land etwas leisten, gibt´s mehr Netto vom Brutto. Das ganz große Ziel, Österreich klimafreundlicher zu machen ist mit Augenmaß auf den Weg gebracht worden: Hier alle Eckpunkte der ökosozialen Steuerreform, die von der Bundesregierung am Sonntag, den 3. Oktober 2021 präsentiert wurden:

  1. Der Familienbonus wird erhöht: Pro Jahr und Kind auf € 2.000,–
  2. Die Lohn- und Einkommenssteuer werden gesenkt:
    • Die 2. Lohnsteuerstufe (Einkommen von 18.000 bis 31.000/Jahr) wird ab 1.7.2022 von 35 auf 30 Prozent reduziert
    • Die 3. Lohnsteuerstufe (Einkommen von 31.000 bis 60.000/Jahr) wird ab 1.7.2023 von 42 auf 40 Prozent Steuersatz reduziert
  3. Die Krankenversicherungs-Beiträge für kleine Einkommen werden gesenkt:
    • ab Juli 2022, beginnend mit 1,7 Prozent.
  4. Die Mitarbeiter-Beteiligung am Unternehmenserfolg wird bis zu 3.000 Euro/Jahr steuerfrei
  5. Der CO2 Ausstoss von nicht nachwachsenden Rohstoffen beim Fahren oder Heizen bekommt einen Preis:
    • Ab 1. Juli 2022: 30 Euro pro Tonne (=ca. 8 Cent/Liter Sprit)
    • Ab 2023: 35 Euro pro Tonne
    • Ab 2024: 45 Euro pro Tonne
    • Ab 2025: 55 Euro pro Tonne
  6. Ein “regionaler Klimabonus” wird die Mehrbelastungen durch die CO2 Bepreisung ausgleichen und er wird vor allem die Menschen im ländlichen Raum besonders berücksichtigen:
    • Stufe 1 – für Menschen in urbanen Zentren mit höchstrangiger Öffi-Erschließung (bspw. alle Bundeshauptstädte): € 100,–/Jahr
    • Stufe 2 – für Menschen in urbanen Zentren mit guter Öffi-Erschließung: € 133,–/Jahr
    • Stufe 3 – für Menschen in Zentren mit Basiserschließung: € 167,–/Jahr
    • Stufe 4 – für Menschen in ländlichen Gemeinden: € 200,–/Jahr

7. Eine “Sauber Heizen” Initiative wird mit € 500,– Mio. dotiert. Davon entfallen auf…..:

  • Förderung für den Ausstieg aus Öl und Gas: 180 Mio. Euro
  • Steuerliche Anreize für Heizkesseltausch und Sanierung: 180 Mio. Euro
  • Heizkesseltausch für Einkommensschwache: 80 Mio. Euro
  • Förderpaket thermische Sanierung mehrgeschossiger Wohnbau: 60 Mio. Euro

8. Zur Abfederung von Nachteilen für den Wirtschaftsstandort Österreich werden…..:

  • Unternehmen mittels einer KÖSt Senkung von 25 auf 23% bis 2024 (1% 2023, 1% 2024) um bis zu 700 Mio. Euro entlastet
  • Unternehmungen Investitionsfreibeträge inklusive Ökologisierungskomponente (insgesamt €350 Mio. – “orientiert” an der Investitionsprämie – gewährt
  • Entlastungen für besonders CO2-intensive Unternehmen gewährt (zur Vermeidung von Produktionsverlagerungen in andere Länder)
  • Befreiungen von der Eigenstromsteuer im Ausmaß von 50 Mio. Euro ermöglicht
  • Gewinnfreibeträge von 13% auf 15% angehoben
  • Geringwertige Wirtschaftsgüter von 800 auf 1.000 Euro angehoben
  • Agrardiesel pauschaliert
  • Förderungen für energieautarke Bauernhöfe im ausmaß von € 25 Mio. gewährt

Hier noch einige aktuelle Berichte zur ökosozialen Steuerreform:

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