Die Bestattungskultur in Niederösterreich verändert sich rasant: Immer mehr Menschen entscheiden sich für eine Urnen- oder alternative Bestattungsform. Damit stehen viele Gemeinden vor Fragen rund um Friedhofsflächen, Instandhaltung, Haftung und die Zusammenarbeit mit kirchlichen Eigentümern. Eine Bestandsaufnahme mit Ausblick.
Autor: Bernhard Steinböck

Die Art, wie Menschen ihrer Verstorbenen gedenken möchten, wird vielfältiger – und individueller. In der Stadtgemeinde Zwettl können Bürgerinnen und Bürger künftig ihre letzte Ruhe in Form einer Wasserbestattung im Stausee Ottenstein finden. Damit gibt es neben der Gemeinde Rastenfeld nun eine zweite Gemeinde in Niederösterreich, die diese Form des Abschieds mittels wasserlöslicher Urne ermöglicht. Das Interesse ist groß: Erste Anfragen liegen bereits vor. Die Wasserbestattungen sollen künftig saisonal (im Frühling und Herbst) stattfinden, um Badegäste nicht zu stören und wetterbedingte Einschränkungen zu berücksichtigen.
Was für viele Menschen ein würdevoller und naturverbundener letzter Weg ist, bringt Gemeinden ins Grübeln: Welche Auswirkungen haben diese neuen Bestattungsformen auf bestehende Friedhofsanlagen? Welche Pflichten müssen Kommunen erfüllen – auch rechtlich? Bestattungen in Niederösterreich werden immer individueller – mit einem starken Trend zu Bestattungsformen, die in der Natur eingebettet sind. „Immer mehr Menschen gestalten ihren Abschied individuell – und auch die Feuerbestattung wird zunehmend gewählt. Viele Gemeinden greifen diesen Trend auf und schaffen auf ihren Friedhöfen Urnenwiesen, Baumgräber oder kleine Waldstücke, die Natur und Erinnerung miteinander verbinden“, fasst Klaus Ostermann, der Landesinnungsmeister der NÖ Bestatter, die zentralen Begräbnis-Trends im Land zusammen.
Erdbestattungen gehen rasant zurück
Die Anteile zwischen der Beisetzung des Leichnams in der Erde und der Einäscherung verschieben sich dabei in einer Geschwindigkeit, die überrascht. Der Trend geht zum Feuer. In Niederösterreich lag der Anteil der Feuerbestattungen 2012 bei nur 16 Prozent. Im Jahr 2024 waren es schon 46 Prozent. In anderen Bundesländern sind Urnenbeisetzungen schon häufiger als Erdbestattungen. Während alternative Formen wie Wasser-, Baum- oder Streubestattungen zunehmen, bleiben klassische Grabstätten oft leer. Dieser Wandel hat weitreichende Folgen. Viele
klassisch gestaltete Friedhöfe sind historisch gewachsen – mit großen Grabfeldern, die für Erdbestattungen ausgelegt sind. Werden diese Flächen heute nicht mehr nachgefragt, stehen
Gemeinden vor einer doppelt anspruchsvollen Situation: Eine sinkende Zahl an Grabnutzern trifft auf gleichbleibende oder sogar steigende Instandhaltungskosten. Denn eine Fläche, auf der niemand mehr beigesetzt wird, bleibt dennoch zu pflegen: Wege müssen instandgehalten, Mauern saniert, Bäume kontrolliert, Wasseranschlüsse gewartet und Grünflächen gemäht werden. All das
verursacht Kosten, die zu einem großen Teil von den Gebühren getragen werden müssen.
Viele Gemeinden reagieren darauf bereits innovativ – mit Umgestaltung von nicht mehr genutzten Feldern zu Urnenwiesen, Baumgräbern oder pflegeleichten Naturbereichen. Naturbestattungsanlagen sind pflegearm, aber sie verlangen dennoch eine hochwertige infrastrukturelle Ausstattung. Bestatter Rainer Wernhart betont: „Gemeinden können viel bieten – barrierefreie Zugänge, Wintertauglichkeit, Wasserstellen oder WC-Anlagen. Viele Orte entwickeln sich hier stark weiter und schaffen naturnahe Bereiche wie Wiesenstücke mit Wildkräutern. Das ist für viele Menschen eine attraktive Alternative zu großen, pflegeintensiven Gräbern.“
Eine Rechnung, die (nicht wirklich) überrascht
Die Kosten sind – wie könnte es anders sein – der Hauptgrund für die steigende Anzahl an Urnenbeisetzungen. In diesem Umfeld gewinnen die Friedhofsgebühren an Bedeutung – und oftmals an Umfang. Das rechtliche Fundament dafür liefert das NÖ Bestattungsgesetz 2007. Laut § 34 haben Gemeinden das Recht, für die Benützung ihrer von ihnen betriebenen Bestattungsanlagen Gebühren per Gemeinderatsbeschluss festzusetzen. Dabei kann die Höhe der Gebühren je nach Friedhof, Lage und Ausstattung variieren. Bei kirchlichen oder privat geführten Friedhöfen bestimmt der jeweilige Friedhofsträger die Tarife, jeweils im Rahmen der Landesgesetze. Die Beträge unterscheiden sich daher je nach Ort und Betreiber. Auch die Definitionen und Laufzeiten der Grabarten variieren. Manche Gebühren gelten für zehn Jahre, andere für 20 oder 50. Das Gesetz räumt den Gemeinden also eine große Flexibilität ein. Es schreibt zugleich vor, dass der prognostizierte Jahresertrag aus den Gebühren nicht über das Doppelte des jährlichen Erfordernisses für Betrieb, Erhaltung, Verzinsung und Tilgung der Errichtungskosten steigen darf. Damit soll eine Überbelastung von Nutzerinnen und Nutzern vermieden werden. In den vergangenen zehn Jahren sind die Friedhofsgebühren stark gestiegen. Laut Statistik Austria beträgt das Plus rund 44 Prozent. Doch hinter dieser Entwicklung steckt kein Selbstzweck. Gemeinden begründen die Anpassungen vor allem mit:
- gestiegenen Energie-, Personal- und Materialkosten
- Winterdienst und Wegeerhaltung
- Investitionsbedarf in Infrastruktur, Sanierungen
- sinkender Auslastung durch alternative Bestattungsformen

Ohne Anpassungen wird so eine seriöse Kostendeckung unmöglich. Die Marktgemeinde Großweikersdorf stand genau vor dieser Situation, wie Bürgermeister Alois Zetsch betont: „Aufgrund unserer Einnahmen-Ausgabensituation haben wir alle unsere Gebühren einer vollständigen Kalkulation unterzogen – so auch die Friedhofsgebühren. Unsere Einnahmen stagnieren, die Ausgaben explodieren. Wir als Gemeinde müssen einfach darauf achten, dass wir eine gesetzeskonforme Kostendeckung anstreben.“
Warum Nicht-Gemeindebürger mehr zahlen – und warum das nicht unfair ist
Ein oft diskutierter Punkt ist die Frage, warum Angehörige, die nicht in der betreffenden Gemeinde wohnen, höhere Gebühren zahlen müssen. Viele Kommunen argumentieren ähnlich: Ortsansässige tragen über laufende Abgaben und Steuerleistungen bereits zur Infrastrukturfinanzierung bei, Nicht-Gemeindebürger hingegen nicht. Diese Logik findet man inzwischen in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens wieder – etwa bei Einheimischentarifen in Skigebieten, wo Gemeinden und regionale Betreiber für ihre eigenen Bürger Preisvorteile anbieten, weil diese ganzjährig Infrastruktur und Dienstleistungen mitfinanzieren. Das Konzept ist umstritten, aber legitimiert durch wachsende Budgetnotwendigkeiten und den Wunsch, regionale Lebensräume zu schützen. Auf Friedhöfe übertragen heißt das: Differenzierte Gebühren sind weniger Strafmaßnahme als vielmehr ein Instrument fairer Kostenverteilung. Denn Friedhöfe sind keine gewinnorientierten Betriebe. Sie sind langfristige, kostenintensive kommunale Einrichtungen, deren Erhaltung der Allgemeinheit dient.
Verantwortung teilen: Wem gehört der Friedhof?
Viele Gemeinden haben zudem aufgrund der Anzahl der Einwohner oder aus historischen Gründen mehr als einen Friedhof. Daher ist davon auszugehen, dass die Zahl der Friedhöfe die Zahl der NÖ Gemeinden um einiges übersteigt. Das NÖ Bestattungsgesetz unterscheidet klar zwischen verschiedenen Rechtsträgern: Gemeinden, gesetzlich anerkannte Kirchen/Religionsgesellschaften oder sonstige Rechtsträger (z. B. Kriegsgräberträger) können Bestattungsanlagen errichten und betreiben. Besteht in einer Gemeinde kein ausreichender Friedhof durch einen anderen Rechtsträger, ist die Gemeinde zum Betrieb eines Friedhofs verpflichtet (§ 20 Abs. 3). Damit trägt die Gemeinde im Zweifelsfall die Verantwortung, auch wenn das Eigentum bei einer Kirche liegt.
Praktisch existieren drei typische Konstellationen:
- Gemeinde ist Eigentümer und Betreiber – volle Verantwortung liegt bei der Kommune
- Kirche ist Eigentümer, Gemeinde übernimmt Betrieb – Mischform: Betriebspflichten liegen bei der Gemeinde, Eigentum bei der Pfarre; klare vertragliche Regelungen sind nötig.
- Dritter Rechtsträger betreibt – z. B. gemeinsame Bestattungsanlagen; die Gemeinde kann sich in Angelegenheiten des Betriebs bedienen, Hoheitsaufgaben bleiben bei der Gemeinde. Klar ist: Ohne vertraglich geregelte Zuständigkeiten entstehen rechtliche Grauzonen – etwa bei Haftungsfragen, Instandsetzung oder Entsorgung.
Naturbestattungsanlagen
Naturbestattungsanlagen gewinnen an Bedeutung – und ihre Errichtung ist klar geregelt.
Nach dem NÖ Bestattungsgesetz 2007 dürfen ausschließlich Gemeinden, Gemeindeverbände oder gesetzlich anerkannte Kirchen solche Anlagen betreiben. Private Waldbesitzer oder Vereine dürfen keine Naturbestattungsanlagen führen; unerlaubte Anlagen ziehen Verwaltungsstrafen nach sich. Für Gemeinden bedeutet das: Sie tragen umfassende Verantwortung für Errichtung, Betrieb und Bewilligung. Naturbestattungsanlagen dienen ausschließlich der Beisetzung verrottbarer Urnen, bleiben naturbelassen und erfordern daher besondere organisatorische Sorgfalt. Gemeinden müssen ein Grabstellenverzeichnis führen, die genaue Lage jeder Beisetzung dokumentieren und für gesetzeskonforme Abläufe sorgen. Die Gebühren werden – wie bei Friedhöfen – per Gemeindebescheid festgelegt und sind in der Friedhofsgebührenordnung geregelt. Zudem gilt freie Bestatterwahl: Gemeinden dürfen keine Bindung an ein bestimmtes Unternehmen vorgeben.
Derzeit bestehen in Niederösterreich 14 kommunale und 10 konfessionelle Naturbestattungsanlagen.
Das Beste aus beiden Welten
Parallel dazu entstehen in vielen Gemeinden neue Hybridlösungen: reguläre Friedhöfe, die innerhalb ihres Areals Naturbestattungsbereiche integrieren – etwa Wiesenstücke, Blütenfelder oder Baumgräber. Beispiele finden sich in Gerasdorf bei Wien, im Friedhof St. Veit (Hagenbrunn/Kleinengersdorf) oder in Hochleiten (Wolfpassing). Der Vorteil: Diese naturnahen Zonen kombinieren die Pflegefreiheit und Natürlichkeit einer Naturbestattung mit der Infrastruktur klassischer Friedhöfe – barrierefreie Wege, WC-Anlagen, Wasserstellen und eine rechtlich klare Friedhofsverwaltung.
Bestatter Rainer Wernhart betont dazu: „Viele Gemeinden schaffen am bestehenden Friedhof Bereiche, die naturnahe Bestattungen ermöglichen. Das vereint die Vorteile beider Welten: Infrastruktur, Sicherheit und trotzdem eine einfache, pflegefreie Grabstelle.“