Auch der Gesetzgeber unterstützt die Freiwilligenarbeit. Seit Anfang 2024 sind drei weitere Verbesserungen für Vereine in Kraft.
Ausweitung der Spendenabsetzbarkeit
Zunächst einmal wird es der überwiegenden Mehrheit aller Vereine, nämlich allen gemeinnützigen und mildtätigen, erleichtert, Spenden zu sammeln. Durch eine Änderung des Einkommensteuergesetzes sind künftig alle Spendenzwecke, die als gemeinnützig oder mildtätig anzusehen sind, spendenbegünstigt. Steuerfreie Freiwilligenpauschale Eine neue Form der steuerfreien Funktionärsentschädigung ist die Freiwilligenpauschale. Die sogenannte Kleine Freiwilligenpauschale für die meisten gemeinnützigen und mildtätigen Vereine beträgt höchsten 30 Euro pro Kalendertag, bzw. 1 000 Euro pro Kalenderjahr. Die Große Freiwilligenpauschale für Vereine im Bereich Gesundheit, Pflege, Kinder-, Jugend-, Familien-, Kranken-, Behinderten-, Blinden und Altenfürsorge sowie für alle Blaulichtorganisationen und Rettungsvereine beträgt 50 Euro pro Tag bzw. 3.000 Euro pro Jahr.
Neues Rettungs- und Zivilschutzorganisationen-Unterstützungsgesetz
Rettungsorganisationen und der Österreichische Zivilschutzverband (ÖZSV) erhalten in den nächsten Jahren erhöhte Zweckzuschüsse und Zuwendungen. Mit der getroffenen Regelung unterstütze man insbesondere die Freiwilligkeit und das Ehrenamt. Mit 22 Millionen Euro jährlich soll den steigenden Anforderungen an Rettungswesen und Zivilschutz Rechnung getragen werden. Das Gesetz wurde einstimmig beschlossen.
Teuerungsausgleichszahlungen für Vereine und Feuerwehren
Für gemeinnützige Organisationen sowie religiöse Einrichtungen, die nicht unternehmerisch tätig sind und daher beim Energiekostenzuschuss für Unternehmen nicht antragsberechtigt waren, wurde der Energiekostenzuschuss für gemeinnützige Organisationen geschaffen. In NÖ wurde zusätzlich das Fördervolumen für die Anschaffung von Feuerwehr um zehn Prozent erhöht.