Niederösterreichs Gemeindebund-Präsident Johannes Pressl will das Informationsfreiheitsgesetz aktiv umsetzen. Aber es braucht klare Richtlinien für die Verwaltung. Und die sollten gemeinsam mit Experten und NGOs ausgearbeitet werden, schlägt er für ganz Österreich vor. Auch die Einführung einer zentralen Anfrage- und Antwortplattform kann er sich vorstellen.
Das Bild vom Beamten mit Ärmelschonern, der sich bei Bürgeranfragen quer legt und stur aufs „Amtsgeheimnis“ verweist, stimmt schon lange nicht mehr. Niederösterreichs Gemeinden sind es gewohnt, für Bürger relevante Informationen laufend zu veröffentlichen. Mit dem Informationsfreiheitsgesetz hat der Nationalrat nun auch die Rechtsgrundlage zur Transparenz beschlossen. Hannes Pressl, Präsident des NÖ Gemeindebundes sagt: „Es waren harte Verhandlungen bis zum Beschluss. Jetzt setzen wir um! Wir in den Gemeinden haben nichts zu verbergen.“
Nur Transparenz führt zu Bürgerbeteiligung
Zur Klarstellung: Die neue gesetzliche Verpflichtung zur Offenlegung von Informationen im öffentlichen Interesse gilt für alle Gemeinden, unabhängig von der Größe. Gemeinden ab 5000 Einwohnern müssen das sogar proaktiv tun, also ohne Anfrage all diese Informationen zu veröffentlichen. Auch kleinere Gemeinden müssen genau dieselben Informationen offenlegen, allerdings erst auf Anfrage. Pressl: „Diese Regelung war eine wichtige Anpassung an die Realität kleiner Verwaltungsstrukturen. Wir wollten kein Bürokratiemonster erschaffen, das die wenigen Mitarbeiter in Gemeindestuben völlig lahmlegt. Die Gemeinden sind jetzt schon transparent und werden das in eigenem Interesse in Zukunft noch mehr sein. Denn nur Information ermöglicht Beteiligung der Bürger. Und Verständnis durch den Bürger führt auch zum Mittragen von Projekten.“

Richtlinien mit Experten und NGOs ausarbeiten
Das neue Gesetz tritt am ersten September 2025 in Kraft. Bis dahin arbeitet der Gemeindebund aber noch intensiv an klaren Richtlinien für Gemeinden. Denn noch lässt das neue Gesetz Interpretationsspielräume. Pressl: „Besonders die Definition, was von ,öffentlichem Interesse’ ist, braucht noch Klarheit. Die Abgrenzung zu Daten, die dem Datenschutz oder anderen persönlichen Schutzrechten unterliegen, muss klar gezogen werden. Deshalb werden wir mit unseren Partnern im Österreichischen Gemeindebund die Initiative ,Transparente Gemeinde’ starten.“
Dabei will der Gemeindebund nicht selbst entscheiden, wo genau die Grenze zwischen Informationsfreiheit und Datenschutz verläuft. Experten und NGOs sollen eng in die Ausarbeitung der Richtilnie eingebunden werden. Darüber hinaus will Pressl auch die Einführung einer zentralen Anfrage- und Antwortpattform im Web prüfen. Auf Basis von Klarnamen könnte so ein „One-Stop-Shop“ für alle Anfragen und eine interessante Suchplattform für bereits von anderen abgefragte Informationen entstehen. Die Bürger müssten dadurch nicht mehr die einzelnen Ansprechpartner in den Gemeinden suchen und Formalismen erlernen, sondern könnten ihre Anfragen über die Plattform stellen, diese würde dann den zuständigen Stellen weitergeleitet und fristgerecht beantwortet werden.