Tipps fürs Gemeindebudget

Die Erstellung des Voranschlags für das Finanzjahr 2024 ist in Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheiten und immer neu hinzukommender Aufgaben eine gewaltige Herausforderung für die Gemeinden und erfordert viel Fingerspitzengefühl. Die hohe Inflation mit den damit verbundenen Steigerungen in allen Lebensbereichen, die stark steigenden Personalkosten infolge der Gehaltsabschlüsse sowie die anziehenden Zinsen für die beanspruchten Fremdmittel stellen ein immer größeres Problem für die finanzielle Leistungsfähigkeit der Gemeinden dar.

Beitrag von Christian Schleritzko

Der neu verhandelte Finanzausgleich – der ab dem Finanzjahr 2024 seine Gültigkeit haben soll – schafft zwar die Grundlage für gewisse finanzielle Handlungsspielräume, um bestehende Auszahlungsverpflichtungen erfüllen zu können. Trotzdem bleiben die frei verfügbaren Eigenmittel sehr begrenzt und fehlen bei der Bewältigung der umfangreichen Gemeindeaufgaben. Die Verantwortungsträger stehen daher in vielen Fällen vor der Aufgabe, Priorisierungen von Projekten vornehmen zu müssen und auch das bisherige Leistungsangebot zu hinterfragen und teilweise sogar zu kürzen bzw. einzustellen.

Voranschlag 2024
In den Voranschlag 2024 sollten vorerst nur jene Mittelaufbringungen und Mittelverwendungen aufgenommen werden, welche auf Grund von rechtlichen oder vertraglichen Verpflichtungen im Finanzjahr 2024 anfallen werden bzw. die bewirken, dass Förderungen in Anspruch genommen werden können. Alle Ermessensausgaben werden wohl auf ein Minimum reduziert werden müssen, um die vorgegebenen Aufgaben erfüllen zu können. Aus derzeitiger Sicht ist davon auszugehen, dass der Voranschlag 2024 überarbeitet und die Erstellung eines Nachtragsvoranschlags 2024 unmittelbar nach Beschlussfassung des Rechnungsabschlusses 2023 kaum vermeidbar sein wird.

Beim Haushaltspotential handelt es sich um die frei verfügbaren Eigenmittel der Gemeinde!

Im Nachtragsvoranschlag 2024 sind dann auch die Ergebnisse des Rechnungsabschlusses 2023 (Überschüsse oder Fehlbeträge im Investitionsnachweis und vor allem beim Haushaltspotential) aufzunehmen. Weiters könnten weitere aktuell vorliegende Daten – welche zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht bekannt sind – eingearbeitet werden. Mit dem Nachtragsvoranschlag 2024 legt der Gemeinderat dann endgültig fest, welche Projekte umgesetzt werden können und wie deren Bedeckung erfolgen soll bzw. ob möglicherweise die Erstellung eines Sanierungskonzeptes erforderlich ist, da sowohl im Nachtragsvoranschlag 2024 und in der mittelfristigen Finanzplanung durchgehend ein negatives Haushaltspotential vorliegt. An dieser Stelle nochmals der Hinweis: Beim Haushaltspotential handelt es sich um die frei verfügbaren Eigenmittel der Gemeinde!

Entwicklung der Ertragsanteile
Für die niederösterreichischen Gemeinden haben sich die Einnahmen aus Ertragsanteilen in den Monaten Jänner bis November 2023 leider negativ entwickelt. Konnten den Gemeinden im Jahr 2022 von Jänner bis November noch Ertragsanteilevorschüsse in der Höhe von 1.937,2 Millionen Euro ausbezahlt werden, hat sich im selben Zeitraum im Jahr 2023 dieser Betrag auf 1.926,7 Millionen Euro verringert. Dies entspricht einem Rückgang von 0,5 Prozent. Nach dem negativen Trend im Jahr 2023 beim Ertagsanteileaufkommen ist im Jahr 2024 mit einer Wende zu rechnen. Auf Grund der Oktoberprognose von WIFO und IHS und den daraus resultierenden Berechnungen im Bundesministerium für Finanzen dürfen die Gemeinden im Jahr 2024 mit einer Steigerung der Ertragsanteile gegenüber dem Jahr 2023 um 4,7 Prozent rechnen. Gegenüber dem Jahr 2022 als Vergleichswert beträgt die Ertragsanteilesteigerung rund 1,5 Prozent.

Entwicklung von Umlagen
Nachdem die Ergebnisse zum Finanzausgleich relativ spät bekannt waren, konnten die Gespräche bezüglich der Steigerungen bei den Umlagen erst in einer Kommunalgipfelvereinbarung am 8. November 2023 festgelegt werden. Die Gemeinden haben damit bei den Umlagezahlungen an das Land Sicherheit bezüglich der im Ergebnis- und Finanzierungshaushalt zu budgetierenden Belastungen.

Nach dem negativen Trend im Jahr 2023 beim Ertragsanteileaufkommen ist im Jahr 2024 mit einer Wende zu rechnen.

  • NÖKAS-Umlage
    Bei der Festlegung der Steigerungsrate für die NÖKAS-Umlage wurde eine Erhöhung von 2023 auf 2024 von 7,6 Prozent vereinbart. Für die mittelfristige Finanzplanung der Jahre 2025 bis 2026 wurden ebenfalls Steigerungsraten von 7,6 Prozent vereinbart. Sollte bis Ende 2026 keine neue Vereinbarung getroffen werden, ist die Steigerungsrate von 7,6 Prozent in der mittelfristigen Finanzplanung bis zum Jahr 2028 fortzuschreiben. Ab dem Jahr 2021 erfolgt die Finanzierung des Rettungs- und Krankentransportwesens in Niederösterreich über die NÖKAS-Umlage. Damit sind sämtliche Leistungen der Gemeinden an die Rettungsorganisationen umfasst. Dies bedeutet, dass von den Gemeinden keine weiteren Zahlungen (z. B. für Fahrzeugkäufe, Gebäude, Investitionskosten oder dergleichen) geleistet werden müssen.

    Beim Kommunalgipfel wurde nun zusätzlich vereinbart, dass ab dem Jahr 2023 im ersten Quartal des Folgejahres eine Endabrechnung der Rettungsdienstbeiträge erstellt werden muss und erforderlichenfalls im zweiten Quartal des Folgejahres eine Nachverrechnung erfolgen kann
  • Sozialhilfeumlage
    Im Jahr 2023 erfolgt eine Nachzahlung der Gemeinden bei der Sozialhilfeumlage in der Höhe von 31 Millionen Euro. Dieser Mehrbetrag wird mit der Novemberabrechnung 2023 vorgeschrieben. Diese Nachzahlung wurde deshalb erforderlich, da die tatsächlichen Auszahlungen im Sozialbereich über den prognostizierten Werten und die Umlagesteigerungen vom Jahr 2022 auf 2023 nur sehr moderat angehoben wurden. Der prognostizierte Wert für 2023 von 306 Millionen Euro wird somit um 31 Millionen Euro auf den neunen erforderlichen Betrag für die Sozialhilfeumlage von 337 Millionen Euro angehoben. Dieser Wert von 337 Millionen Euro ist auch die Basis für die Steigerungsraten bei der Umlage für die nächsten Jahre. Im Jahr 2024 wird die Sozialhilfeumlage auf Grundlage der neuen Basis um 13,0 Prozent erhöht. Für die mittelfristige Finanzplanung der Jahre 2025 bis 2026 wurden Steigerungsraten von je 9,7 Prozent vereinbart. Sollte bis Ende 2026 keine neue Vereinbarung getroffen werden, ist ab 2027 eine Steigerungsrate von 6,0 Prozent in der mittelfristigen Finanzplanung bis zum Jah 2028 fortzuschreiben.
  • Kinder- und Jugendhilfe-Umlage
    Auch bei der Kinder- und Jugendhilfe-Umlage erfolgt im Jahr 2023 eine Nachzahlung in der Höhe von 6,3 Millionen Euro, welcher mit der Novemberabrechnung 2023 vorgeschrieben wird. Der prognostizierte Wert für 2023 von 58,4 Millionen Euro wird somit um 6,3 Millionen Euro auf den neuen erforderlichen Betrag für die Kinder- und Jugendhilfe-Umlage von 64,7 Millionen Euro angehoben. Dieser Wert von 64,7 Millionen Euro ist auch die Basis für die Steigerungsraten bei der Umlage für die nächsten Jahre. Im Jahr 2024 wird die Kinder- und Jugendhilfe-Umlage auf Grundlage der neuen Basis um 15,7 Prozent erhöht. Für die mittelfristige Finanzplanung der Jahre 2025 bis 2026 wurden Steigerungsraten von 6,0 Prozent vereinbart. Sollte bis Ende 2026 keine neue Vereinbarung getroffen werden, ist die Steigerungsrate von 6,0 Prozent in der mittelfristigen Finanzplanung bis zum Jahr 2028 fortzuschreiben.

Kinder- und Jugendhilfe-Umlage: Im Jahr 2024 wird die Kinder- und Jugendhilfe-Umlage auf Grundlage der neuen Basis um 15,7 Prozent erhöht.

Bezüglich der genannten Steigerungsraten muss darauf hingewiesen werden, dass sich die Werte auf die landesweite Gesamtsumme der Umlagen beziehen. Da bei der Zurechnung der Umlagen auf die einzelnen Gemeinden die Finanzkraft der Gemeinde berücksichtigt wird, kann es zu Abweichungen bei den genannten Richtwerten kommen.

Unterstützungspaket zu den Umlagesteigerungen
Als Ausgleich für die vorwiegend durch teuerungsbedingte Belastungen erfolgten Nachzahlungen bei den Umlagen im Jahr 2023 erhalten die Gemeinden im Oktober 2024 einen Zuschuss des Landes in der Höhe von 37,3 Millionen Euro. Dieser Zuschuss wird an die Gemeinden auf Grundlage der Finanzkraft – die Finanzkraft liegt der Berechnung des Aufteilungsschlüssels der Umlagen zu Grunde – ausbezahlt. Sollte die Endabrechnung der Umlagen für das Jahr 2023 die vorgesehenen Steigerungen unterschreiten, werden erforderlichenfalls auch diese Rückersatzbeträge angepasst.

Mittel aus dem Strukturfonds
Der derzeitige Strukturfonds nach § 24 FAG 2017 ist mit 60 Millionen Euro aus Bundesmitteln dotiert und wird nach der Einwohnerentwicklung, der Abhängigkeitsquote und der Finanzkraft aus den Einzahlungen aus Grundsteuer und Kommunalsteuer verteilt. Dieser Betrag wurde im neuen Finanzausgleich auf 120 Millionen Euro aufgestockt. Bis zur Bekanntgabe der endgültig errechneten Mittel durch den Bund sollten die Gemeinden daher bei der Budgeterstellung für das Jahr 2024 den doppelten Referenzwert aus dem Jahr 2023 heranziehen.

Steigerung bei den Lohnkosten
Bis zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Beitrages wurden noch keine Verhandlungen zwischen den Gewerkschaften und den Dienstgebern aufgenommen. Auf Grund der derzeitigen Inflation, den bereits feststehenden Erhöhungen gegenüber den Pensionistinnen und Pensionisten von 9,7 Prozent und den erhobenen Gehaltsforderungen in der Privatwirtschaft sollte im öffentlichen Bereich eine Steigerung von rund 10 Prozent budgetiert werden. Biennalsprünge sind zusätzlich zu budgetieren. Im Jahr 2025 könnte eine Steigerungsrate von rund 5 Prozent angesetzt werden, in den Folgejahren sollten rund 3 Prozent ausreichend sein.

Energiekosten
Im Bereich der derzeit sinkenden Kosten für Energie ist auf die bestehenden Verträge mit den Energieanbietern Rücksicht zu nehmen. Verhandlungen mit den Energieanbietern über marktkonforme Energiepreise sind jedenfalls zu empfehlen. Die dabei erzielten Werte sind die Grundlage für die Auszahlungen im Voranschlag 2024.

Verhandlungen mit den Energieanbietern über marktkonforme Energiepreise sind jedenfalls zu empfehlen.

Zinsentwicklung
Während sich die Gemeinden im letzten Jahrzehnt auf eine stabile Zinsentwicklung und äußerst niedrige Zinsen bei den in Anspruch genommenen Investitionskrediten verlassen konnten, sind die Zinsen im Jahr 2023 markant angestiegen. Dieser Zinsanstieg ist nicht ungewöhnlich und ein Eckpfeiler für eine funktionierende Gesamtwirtschaft. In den letzten Jahrzehnten mussten die Gemeinden schon mehrmals Zinsen auf diesem Niveau und teilweise sogar noch viel mehr für ihre Investitionskredite entrichten. Die erhöhten Zinsen bedeuten aber auch, dass der Handlungsspielraum im Budget eingegrenzt ist bzw. Folgekosten teurer werden. Daher sollte im Jahr 2024 vor allem darauf geachtet werden, dass Investitionen, welche durch Kredite finanziert werden müssen, derzeit nur für unaufschiebbare Pflichtaufgaben erfolgen.

Der derzeit von der EZB festgelegte Eckzinssatz beträgt 4,5 Prozent, möglicherweise könnten noch weitere Anhebungen des Eckzinssatzes erfolgen.
Aus derzeitiger Sicht und mit dem Wissen, dass die Zinssätze weiter ansteigen könnten, sollten die Gemeinden für den Voranschlag 2024 zumindest 5 Prozent jährliche Zinsen für die bestehenden variabel verzinsten Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten budgetieren. Diese Höhe sollte auch im mittelfristigen Finanzplan zumindest für weitere zwei Jahre weitergeschrieben werden.

Es sollte darauf geachtet werden, dass Investitionen, welche durch Kredite finanziert werden müssen, derzeit nur für unaufschiebbare Pflichtausgaben erfolgen.

Förderung für Kinderbetreuung aus dem Zukunftsfonds
Für den laufenden Betrieb in den Bereichen Elementarpädagogik und Kinderbetreuung stellt das Land den Gemeinden aus den Mitteln des Zukunftsfonds Beträge zur Unterstützung für den laufenden Betrieb dieser Einrichtungen zur Verfügung. Für Kindergartengruppen für drei- bis sechsjährige Kinder wird pro Jahr und Gruppe ein Betrag von 10.000 Euro, für Kleinkindergruppen von null bis dreijährige Kinder wird pro Jahr und Gruppe ein Betrag von 20.000 Euro und für Tagesbetreuungseinrichtungen (TBE) mit Kleinkindern von null bis dreijährige Kinder wird pro Jahr und Gruppe ein Betrag von 30.000 Euro bereitgestellt. Mit derzeitigem Wissensstand erfolgt die Auszahlung automatisch, ein Antrag der Gemeinden sollte nicht erforderlich sein.

Für Kindergärten gibt es nun eine zusätzliche Gruppenförderung.

Förderung eines allgemeinen Zuschusses aus dem Zukunftsfonds
Zusätzlich zur Förderung für den laufenden Betrieb im Bereich der Kinderbetreuung erhalten die Gemeinden im Jahr 2024 aus den Mitteln des Zukunftsfonds einen Zuschuss – berechnet nach der Kopfquote – in der Höhe von 17 Millionen Euro. Die gemeindebezogenen Daten müssen erst berechnet werden und können im Nachtragsvoranschlag 2024 eingearbeitet werden. Für das Jahr 2025 ist mit einem weiteren Zuschuss aus diesem Bereich in der Höhe von 10 Millionen Euro zu rechnen.

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