Ukrainekrise – Gemeindeinfo – Update 13.04.

Die Themen: Vorgangsweise Wohnraumbereitstellung; Arbeitsplätze in Kliniken & Pflegezentren; Anmeldung AMS; Anerkennung von Qualifikationen; Jobplattformen;

VORGANGSWEISE BEI WOHNRAUMBEREITSTELLUNG FÜR “UKRAINE-FLÜCHTLINGE”

Lageupdate

In den letzten Tagen sind immer wieder Fragen im Zusammenhang mit der Umsetzung von Wohnraumbereitstellung für ukrainische Flüchtlinge aufgekommen. Aus diesem Anlass hier ein kurzes Update seitens der Landesgruppe NÖ der gemeinnützigen Bauvereinigungen (GBV NÖ):

Generelles

Die GBVs arbeiten in erster Linie mit dem Verein Wohnen in NÖ zusammen. Damit ist gewährleistet, dass der Verein Wohnen in Kooperation mit der örtlichen Gemeinde und ehrenamtliche Helfer*innen auch die Betreuung der Menschen übernimmt. Mit dem Land NÖ wurde geklärt, dass der Verein Wohnen berechtigt ist, Wohnraum von den GBVs zu mieten und diesen an die Flüchtlinge weiterzugeben. Da es sich groß teils um geförderten Wohnraum handelt, ist diese Vorgehensweise so notwendig. Eine Direktvermietung der GBVs an Ukraine-Flüchtlinge oder an die Gemeinde ist somit nicht möglich.    Der Verein Wohnen ist als organisiertes Quartier Vertragspartner des Landes NÖ in der Unterbringung von geflüchteten Menschen.  Die Wohnung wird vom Verein Wohnen gemietet und wird dem Land NÖ zur Belegung gemeldet. Registrierte Geflüchtete werden dem Quartier vom Land NÖ zugewiesen.  Für die Betreuung der Menschen ist der Verein Wohnen ev. in Zusammenarbeit mit Gemeinde und engagierten Menschen vor Ort zuständig.

64 Wohnungen als Soforthilfe

Die GBVs haben dem Verein Wohnen bereits in einem ersten Schritt 64 Wohnungen in NÖ zugesagt. Diese befinden sich teilweise bereits in der Besiedlungsphase. Dazu wurde und wird ein Mietvertrag zwischen GBV und Verein Wohnen abgeschlossen. Im Bedarfsfall kann mit den GBVs oder dem Verein Wohnen Kontakt aufgenommen werden.   

Weitere Wohnungen

Die GBVs melden dem Verein Wohnen darüber hinaus auch andere leerstehenden Wohnungen, damit der Verein über weitere Angebote verfügen und die Eignung überprüfen kann. Es werden mehrere hundert Wohnungen sein.    

Aufgaben der Gemeinden

Wird Wohnraum benötigt, ist sowohl mit dem Verein Wohnen als auch mit dem örtlichen zuständigen gemeinnützigen Wohnbauträger Kontakt aufzunehmen und den Bedarf anzumelden. Sodann wird geprüft, ob dieser den Anforderungen entspricht. Bitte auch bekanntgeben, ob seitens der Gemeinde und ev. durch Helfer*innennetzwerke unterstützt werden kann.   

Deine Ansprechpartner

Geschäftsführerin Ingrid Neuhauser & Team (Verein Wohnen)
Tel.: 02742/47076
E-Mail: office@vereinwohnen.at

ARBEITSPLÄTZE IN KLINIKEN & PFLEGEZENTREN

Die Niederösterreichische Landesgesundheitsagentur bietet UkrainerInnen Arbeitsplätze in Kliniken und Pflegezentren. Weitere Informationen sind im zweisprachigen (dt./uk.) Informationsflyer enthalten, den du hier sowohl als A3- als auch als A4-Plakat downloaden kannst:

ANMELDUNG AMS

Für eine Anmeldung beim Arbeitsmarktservice ist der Ausweis für Vertriebene sowie falls vorhanden die Sozialversicherungsnummer oder der e-card Ersatzbeleg mitzubringen. Die Anmeldung erfolgt in der AMS Geschäftsstelle des jeweiligen Bezirks. Im Zuge der Anmeldung beim AMS werden folgende Schritte gesetzt:

  • Kompetenzerhebung
  • Beratung
  • Abklärung von vorhandenen Qualifikationen in Zusammenarbeit mit dem AST (Anlaufstelle für Menschen mit im Ausland erworbenen Qualifikationen) und
  • Vermittlung in einen Sprachkurs
  • Vermittlung in Beschäftigung
  • Ausstellung einer Beschäftigungsbewilligung

Nähere Informationen dazu findest Du auf der mehrsprachigen Website des Arbeitsmarkservices

ANNERKENNUNG VON QUALIFIKATIONEN

Wenn Ukrainer im Ausland berufliche Qualifikationen erworben haben und im Rahmen dieser in Österreich arbeiten möchten, müssen ihre Qualifikationen in Österreich anerkannt werden. Die zuständige Beratungsstelle ist die Anlaufstelle für Menschen mit im Ausland erworbenen Qualifikationen (AST). Diese stellt folgendes Informationsblatt auf Ukrainisch zur Verfügung:

Nähere Informationen zum Thema Anerkennung von Qualifikationen findest Du zudem auf Ukrainisch sowie auf Deutsch auf der Website Berufsanerkennung in Österreich.

JOBPLATTFORMEN

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