Ukrainekrise – Gemeindeinfo – Update 29.04.

Die Themen: Infos zur Privaten Unterbringung von Flüchtlingen, Kostensätze & Musterverträge für die Voll- & Selbstversorgung;

Allgemeines zu Privatquartieren

Für die Aufnahme von hilfsbedürftigen Vertriebenen aus der Ukraine in die Grundversorgung ist bei individueller Unterbringung ein Antrag bei der Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft / Magistrat) des Wohnsitzes zu stellen.  Der Antrag kann auch über die Gemeinden eingebracht werden.

Eine Einbringung ist in folgender Form möglich:

  • persönlich bei der Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft / Magistrat) oder
  • persönlich bei der Gemeinde oder 
  • schriftlich per Post bei der Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft / Magistrat)oder
  • per E-Mail an die Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft / Magistrat)  

Grundversorgung bei individueller (privater) Unterbringung

  • Verpflegungsgeld (monatlich):
    • bis zu EUR 215,00 für Erwachsene
    • bis zu EUR 100,00 für Minderjährige
  • Mietzuschuss (monatlich) bis zur Höhe der tatsächlichen Mietkosten (nur bei Nachweis eines diesbezüglichen Rechtsverhältnisses wie z.B. Miet-, Leih oder Prekariumsvertrag):
    • bis zu EUR 300,00 für Familien (ab zwei Personen)
    • bis zu EUR 150,00 für Einzelpersonen
  • Schulbedarf für Schulkinder:
    • EUR 200,00 pro Kind und Jahr
  • Bekleidungshilfe:
    • EUR 150,00 pro Person und Jahr
  • Krankenversicherung

Hinweis: Aktuell ist eine Erhöhung der Grundversorgungsbeiträge für Vertriebene aus der Ukraine bei privater Unterbringung angedacht. Eine formelle Umsetzung ist bisher noch nicht erfolgt. Sobald es neue Entwicklungen gibt, werden diese hier bekanntgegeben.

Auszahlungszeitpunkt:
Für die Auszahlung der Grundversorgung ist der Zeitpunkt der Antragstellung ausschlaggebend. Wenn der Antrag auf Grundversorgung vor dem 15. eines Monats gestellt wird, wird die Grundversorgung für den gesamten Monat ausbezahlt, bei einer späteren Antragstellung wird nur mehr die Hälfte ausbezahlt.

Die Geldleistungen werden von den Bezirksverwaltungsbehörden bei Gewährung der Leistungen grundsätzlich auf das angegebene Konto überwiesen.

VOLL- & SELBSTVERSORGERQUARTIERE

Tarife

Der Quartiergeber hat – abhängig vom Vorliegen eines Vollversorgungs- oder Selbstversorgungs-Quartiers – gegen den Auftraggeber einen pauschalen Entgeltanspruch für die von ihm aufgrund eines Vertrages (Musterverträge siehe weiter unten) erbrachten Leistungen.

Die Tagessätze – sowohl bei Voll- als auch bei Selbstversorgerquartieren – belaufen sich auf 19€ brutto. Die Abgeltung der Leistungen erfolgt im Rahmen einer Pro-Kopf-Abrechnung des jeweiligen Tagessatzes zuzüglich allfälliger Tagessatz-Aufschläge. Der Quartiergeber hat von diesem Tagessatz für ein Selbstversorgungs-Quartier dem Bewohner das Verpflegungsentgelt auszubezahlen und insofern an den Bewohner weiterzuleiten, sodass der Anspruch des Quartiergebers im Ergebnis um dieses Verpflegungsentgelt reduziert wird. Die Tagessätze und Tagessatz-Aufschläge (siehe Musterverträge) umfassen insbesondere die Kosten für Unterbringung samt Betriebs- und Heizkosten, Verpflegung (nur bei Vollversorgungs-Quartieren) und Betreuung eines Bewohners und zwar unabhängig von seinem Alter.

Vollversorgungs-Quartiere

Bei Vollversorgungs-Quartieren ist eine 24-Stunden-Anwesenheit des Quartiergebers selbst oder eine auf seine Kosten tätige Betreuungsperson (nach Möglichkeit mehrsprachig), die den Quartiergeber vertritt, zu gewährleisten. Bei dieser Versorgungsform erhalten die Bewohner vom Quartiergeber Unterkunft und Verpflegung. Der Quartiergeber kann sich auch eines Caterings bedienen. Der Quartiergeber hat bei der Menüplanung auf interkulturelle Aspekte und religiöse Vorschriften und Gepflogenheiten der Bewohner (Fastenmonat Ramadan etc), erforderliche Diäten, ärztliche Vorschreibungen oder Empfehlungen jedenfalls Bedacht zu nehmen.

In Vollversorgungs-Quartieren zahlt der Quartiergeber für jede untergebrachte Person bis längstens zum 10. Kalendertag eines jeden Monates ein Taschengeld von derzeit 40€ pro Person und Monat gegen Übernahmebestätigung aus.

Entweder der Quartiergeber selbst oder seine Betreuungsperson hat für den Auftraggeber ständig telefonisch erreichbar zu sein und dessen Aufträge im Rahmen des vorliegenden Einzel-Vertrages unverzüglich umzusetzen. Besondere Vorkommnisse im Asylquartier hat der Quartiergeber dem Auftraggeber umgehend zu melden.

Mustervertrag Vollversorger:

Selbstversorgungsquartier

Bei Selbstversorgungs-Quartieren ist eine 24-Stunden Erreichbarkeit per Telefon zu gewährleisten. Dies kann auch betreute Außenwohnungen einschließen. Bei dieser Versorgungsform erhalten die Bewohner vom Quartiergeber nur die Unterkunft und keine Verpflegung. Vielmehr werden die Lebensmittel von den Bewohnern selbst gekauft. Die Bewohner kochen selbst unter Verwendung der Küche des Quartiergebers. Der Quartiergeber hat daher für eine entsprechende Infrastruktur zu sorgen (Koch- und Kühlmöglichkeit außerhalb der Wohn- und Schlafzimmer, Bereitstellung von Koch- und Essgeschirr etc).

Im Selbstversorgungs-Quartier erfolgt die Verpflegung insofern, als die Bewohner ihr Essen selbst zubereiten. Dafür erhalten die Bewohner jeweils 6€ pro Person und Kalendertag für den Einkauf von Lebensmitteln und den allfälligen sonstigen Alltagsbedarf (Verpflegungsgeld). Ein zusätzliches Taschengeld wird im Selbstversorgungs-Quartier nicht geleistet.

Entweder der Quartiergeber selbst oder seine Betreuungsperson hat für den Auftraggeber ständig telefonisch erreichbar zu sein. Besondere Vorkommnisse im Asylquartier hat der Quartiergeber dem Auftraggeber umgehend zu melden.

Mustervertrag Selbstversorger:

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