Volksbegehren – Vereinfachungen für Gemeindeämter

Unterstützungserklärungen und Unterschriften für Volksbegehren können nun einfach und unkompliziert bei der Gemeinde getätigt werden. 

Gleich sieben verschiedene Volksbegehren können seit heute in ihrer ersten Phase unterschrieben werde – ca. 50 sind derzeit in Bearbeitung. War die Bürokratie für die Gemeindeämter für derlei Volksbegehren oder Unterstützungserklärungen bislang immer eine überbordende Bürokratie, so hat das Innenministerium nach jahrelanger Intervention des Gemeindebundes nun eine Vereinfachung der Eingabe ermöglicht:

Seit 13. April können nun mehrere Volksbegehren gleichzeitig unterschrieben werden, denn die Verwaltungsaufgaben dahinter – nach Feststellung der Identität – die Unterschriftsleistung und das Ausdrucken der Formulare wurden stark vereinfacht.

Konkret wird es in Hinkunft möglich sein, nach Identifizierung einer unterstützungswilligen – aber auch einer eintragungswilligen – Person durch Setzen eines Häkchens bei den einzelnen Kurzbezeichnungen der von der identifizierten Person ausgewählten Volksbegehren die Unterstützungserklärungsformulare, aber auch Eintragungsformulare, gleichzeitig auszudrucken und in der Folge nach Bestätigung der geleisteten Unterschriften mittels Häkchen auch die Bestätigungen über die erfolgten Unterstützungserklärungen und/oder Eintragungen wiederum gesammelt auszudrucken.

Folgendes Dokument bietet einen kurzen Leitfaden für das Vorgehen im Zentralen Wählerregister:

Volksbegehren unterschreiben

Jeder wahlberechtigte österreichische Staatsbürger kann Volksbegehren unterschreiben. Dies ist online mittels Handy-Signatur oder Bürgerkarte oder persönlich in jedem Gemeindeamt (seit 01.01.2018 „Bundesweit“) möglich.

Persönlich im Gemeindeamt

  • Während des Eintragungszeitraums können BürgerInnen Ihre Unterschrift bei jedem Gemeindeamt für da jeweilig aktuelle Volksbegehren leisten.
  • Alles, was dazu benötigt wird, ist ein amtlicher Lichtbildausweis.

Online

  • Ein Volksbegehren kann auch online unterschrieben werden.
  • Benötigt wird: Handy-Signatur oder Bürgerkarte – www.buergerkarte.at .

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